Zunächst einige grundsätzliche Informationen zur Abschreibung von GWGs.
Die seit 1.1.2018 geltenden Wertgrenzen haben bis 2022 nicht geändert.
Erwerben Sie bewegliche Gegenstände für das Anlagevermögen Ihres Unternehmens, die für sich, also ohne andere Gegenstände nutzbar sind und netto nicht mehr als 800 Euro (bis 2017 waren es noch 410 Euro) kosten, können Sie einen Sofortabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) geltend machen. „Sofortabzug“ bedeutet, dass die Kosten im Jahr der Zahlung in voller Höhe als Betriebsausgaben vom Gewinn abgezogen werden können und nicht über viele Jahre verteilt abgeschrieben werden müssen.
Für GWG bis zu einem Wert von 250 Euro (netto) müssen Sie seit 1. Januar 2018 keine Aufzeichnungen in einem Verzeichnis mehr führen, wenn sich die Werte zu den GWG aus der Buchhaltung ergeben. Bis Ende 2017 lag diese Grenze bei 150 Euro (netto).
Auch die Wahlrechte für GWGs bestehen weiter. Neben dem Sofortabzug für GWG bis 800 Euro können Unternehmer auch die so genannte Sammelpostenabschreibung (oft als Poolabschreibung bezeichnet) wählen. Danach dürfen GWG bis 1.000 Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben werden. Für alle GWG eines Jahres kann aber nur entweder der Sofortabzug oder die Poolabschreibung gewählt werden.
In jedem Jahr kann die Entscheidung für oder gegen die Poolbildung gewechselt werden. Innerhalb eines Wirtschaftsjahres sind alle GWG (über 250 Euro) in gleicher Weise zu buchen.
Nachfolgend die Vorgehensweise im Detail.
In jedem Falle müssen Sie folgendes Zugriffsrecht aktivieren:
[ANLA_BERECH, Nr: 006 - Berechnungseinstellungen, Neu ab 2018: GWG-Grenze 410 -> 800 / Aufzeichnungsplicht 150 -> 250]
Buchung eines GWGs bis 250 Euro.
In diesem Falle ist keine Übernahme in die Anlagenbuchhaltung notwendig. Bei der Buchung sollte auf die Frage „…für Anlagenbuchhaltung vormerken“ mit „Nein“ geantwortet werden.

Die Buchung erfolgt dann auf das Konto GWG. Sinnvoll ist hier eine genaue Bezeichnung des Gegenstandes.

Es ist also bei GWGs bis 250 Euro ausreichend, wenn diese auf dem Kontoauszug als Buchung klar ersichtlich sind.

Ggf. wäre es auch sinnvoll ein separates Buchhaltungskonto für GWGs bis 250 Euro anzulegen oder zumindest die alte Kontenbezeichnung „GWG bis 410 Euro“ zu „modernisieren.

Buchung eines GWGs über 250 Euro bis 800 Euro.
Vor der Buchung sollten Sie entscheiden, welche GWG-Abschreibungsvariante Sie wählen wollen.
Eine Wechsel innerhalb eines Jahres ist nicht möglich. Es gibt jedoch die Möglichkeit, jedes Jahr anders zu entscheiden.
Die Steuerung der GWG-Abschreibungen erfolgt über eine Kombination aus Zugriffsrechten und einer Einstellung in den Basisdaten der Anlagenbuchhaltung.
Sie finden in den Zugriffsrechten aktuell die Festlegungen für die Jahre bis 2030.

Zu einem Jahr gehören immer 2 Zugriffsrechte.
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Diese wirken – wie bereits beschrieben – pro Jahr. Die Standardeinstellung für beide Rechte ist für alle Jahre „Deaktiviert“.
Wenn beide Rechte deaktiviert sind, gilt die Einstellung in den Basisdaten der Anlagenbuchhaltung. Hier legen Sie Ihren Standard für die Behandlung der GWGs im Wertebereich 250,01 bis 800,00 Euro (bzw. bis 1.000 Euro bei Poolbildung), fest.
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Möchten Sie in einem Jahr abweichend von dieser Einstellung die GWGs buchen, dann legen Sie das in den Zugriffsrechten fest.
Für Poolbildung (250,01-1.000 Euro)…
…das Recht GWGs separat abschreiben ➜ deaktivieren
…das Recht GWGs dem Pool zubuchen ➜ aktivieren
Für separate Abschreibung, gegen Poolbildung (250,01-800 Euro)…
…das Recht GWGs separat abschreiben ➜ aktivieren
…das Recht GWGs dem Pool zubuchen ➜ deaktivieren
Weitere Einstellungen bei separater Abschreibung:
Legen Sie eine Anlagegruppe mit der Abschreibungsart „05 AFA für GWG“ an.

Beim Buchen eines GWGs zwischen 250,01 und 800,00 Euro auf das Konto GWG jetzt die Vormerkung für die Anlagenbuchhaltung bestätigen.

Sollte diese Abfrage nicht erscheinen, muss der Schalter „Anlagegutkonto“ beim Sachkonto im Bereich „Kontenfunktion“ noch eingeschaltet werden.


Schließen Sie die Buchung dann wie üblich ab.

Nach dem Buchen steht der Satz für die Anlagenbuchhaltung zur Verfügung.
Starten Sie dafür im Menü „Anlagenbuchhaltung“, Unterpunkt „Extras“ die Funktion „Offene Anlagegüter“.

Die noch zu übernehmenden Anlagegüter inkl. der GWGs werden angezeigt. Ggf. muss vorher nochmal aktualisiert werden.

Markieren Sie nun die Zeile mit dem zu übernehmenden Anlagegut und klicken Sie auf „Anlegen“.

Bei der Übergabefunktion wählen Sie „Neues Anlagegut“:

Die Anlage des Wirtschaftsgutes wird gestartet. Tragen Sie die fehlenden Angaben nach und wählen Sie die Anlagegruppe „GWG“ aus.

Mit „Speichern“ gelangen Sie zur Registerkarte „2 Buchungen“. Hier wählen Sie die Buchungsart „11“ aus.
Die Werte werden aus der Finanzbuchhaltungbuchung übernommen.
Speichern Sie die Buchung ab.

Auf Registerkarte „3 Steuer“ können Sie die Buchung der Abschreibung prüfen. Das Wirtschaftsgut wird zu 100% abgeschrieben.

Nutzen Sie nun im Menü „Extras“ der Anlagenbuchhaltung die Funktion „Fibu-Übergabe“.

Bei der Übergabe können die zu buchenden Wirtschaftsgüter ausgewählt und auch zunächst ein Test vorgenommen werden.

In der Finanzbuchhaltung finden Sie dann die Abschreibungen :

Buchung eines GWGs über 250 Euro bis 1.000 Euro in den GWG-Pool.
Nehmen Sie zunächst die entsprechende Einstellung in den Zugriffsrechten vor.
Zusätzlich ist zu empfehlen, zwei Konten in der Finanzbuchhaltung zu führen. zum Beispiel (im SKR03) das Konto 480 als GWGs bis 250 Euro.
Hier die Funktion Anlagegutkonto deaktivieren, dann wird die Abfrage „…für Anlagenbuchhaltung vormerken“ nicht angezeigt.

Ein weiteres Konto (z.B. 481) mit aktivierter Option „…für Anlagenbuchhaltung vormerken“. Dieses wird auch zugeordnet, wenn Sie als nächsten Schritt eine Anlagegruppe für GWGs anlegen.
Die Anlagegruppe erhält jedoch nicht die AFA-Methode GWG, sondern „01 Lineare AFA“ und eine Nutzungsdauer von 5 Jahren.

Nun können Sie ein neues GWG über die Finanzbuchhaltung oder die Anlagenbuchhaltung erfassen.
Im folgenden Beispiel wird eine GWG und er Finanzbuchhaltung erfasst.

Die Abfrage „…für Anlagenbuchhaltung vormerken“ wird bestätigt.
Somit kann der Übernahmelauf durchgeführt werden.

Das Wirtschaftsgut wird gefunden und zum Anlegen bereitgestellt.

Markieren Sie die Zeile mit dem zu übernehmenden Wirtschaftsgut und starten Sie die Funktion „Anlegen“.
Tragen Sie in die Maske die Anlagegruppe „GWG“ ein.

Nach dem Speichern wird automatisch zur Registerkarte „2 Buchungen“ gewechselt. Die Werte werden aus der Finanzbuchhaltung übernommen bzw. müssen(wenn kein Übernahme genutzt wird) manuell eingetragen werden. Wichtig ist hier, die AFA-Art „05 GWG“ auszuwählen.

Nach dem Speichern der Buchung sehen Sie zunächst auf der Registerkarte „3 Steuer“, dass das GWG komplett abgeschrieben ist.

Wenn noch kein Pool angelegt ist (so wie hier im Beispiel), verlassen Sie die Buchungsmaske und starten Sie im Menü „Anlagenbuchhaltung“ den Prüflauf.
Dieser legt den GWG-Pool automatisch an.

Sie könnten den Prüflauf auch eingrenzen, oder die Neuberechnung deaktivieren.
Es gibt aber keine Notwendigkeit, das zu tun.

Nach dem Prüflauf ist ein neues Anlagegut vorhanden – der GWG-Pool. Es wird ein Pool für jedes Jahr erstellt.
Demzufolge ist die aktuelle automatische Bezeichnung „GWG Pool 2018“.

Wenn Sie den Pool öffnen und auf die Registerkarte „7 Poolübersicht Steuerrecht“ wechseln, finden Sie dort das dahin übertragene GWG.

Auf der Registerkarte „2 Steuer“ finden Sie die Abschreibung. Diese wird auf 5 Jahre verteilt. (2018-2022)

Wenn nun ein neues GWG gebucht wird und der Pool bereits vorhanden ist, wird es automatisch in den Pool aufgenommen.
Im folgenden Beispiel wird ein neues GWG in der Finanzbuchhaltung gebucht.

… danach mit dem Übernahmelauf „Offene Anlagegüter“ für die Anlagenbuchhaltung bereitgestellt.

…mit der Funktion „Anlegen“ als Wirtschaftsgut angelegt. Hier ist wiederum die Anlagegruppe „GWG“ zuzuordnen.

Nach dem Speichern ebenfalls wieder die Buchungsart „11“ nutzen und nicht vergessen, die AFA-Art „05 GWG“ eintragen.

Auf der Registerkarte 3 ist alles ausgebucht.

Da der Pool bereits vorhanden war. wird das neue GWG automatisch in den Pool aufgenommen.

Die Abschreibung wird dementsprechend korrigiert.

