Achtung: Diese Information gilt für Installationen in Deutschland
Was ist nötig, um eine UVA 2019 übertragen zu können?
- Eine BüroWARE Revision ab 32699 + ein UVA-Only-Update ab dem 04.12.2018 mit mind. der Release 41943 (-> Mit <rechter Maustaste> auf die Installation „UpdateUVAOnly.exe“ können Sie in den Eigenschaften die Details aufrufen, wo unter Dateiversion die letzten 5 Stellen die Releasenummer steht.)
-> In der Titelzeile des Steuercenters muss mindestens die Buildnummer 175 stehen.

Hinweis für Anwender:

Sollte nicht mindestens die angegebene Revision installiert sein, wenden Sie sich bitte an Ihren betreuenden Partner.
ACHTUNG:
Aufgrund einer Fehlerbehebung im Kernel wird die angegebene Revision (32699) als Mindestversion benötigt, um ein UVA-Only Update wirkungsvoll nutzen zu können. Erst ab dieser Revision ist die Software „UVA-Only fähig“.
Warum benötige ich diese Version, wenn ich doch nur ein UVA-Only Update machen will?
Korrekturen im Kernel betreffend der Übermittlung der UST-VA sind ab der genannten Revision (32699) enthalten. Ohne diese Version fehlen die Grundlagen der Übertragung und es kann nicht übertragen werden!
Zur weiteren DLL-, Script-, sowie Formularaktualisierung ist dann das UpdateUVAOnly.exe (vom mind. 04.12.2018) ausreichend.
Das gilt auch für zukünftige Aktualisierungen im Steuercenter, sollte nicht explizit auf ein Komplettupdate + UVA-Only-Update hingewiesen werden.
WICHTIG:
Nach jedem Komplettupdate ist ZUSÄTZLICH ein UpdateUAOnly notwendig, damit sicher gestellt ist, dass alle UST-relevanten Änderungen in die Version kommen!