Sofern sich der Offene Posten im Zahlungsverkehr auf Karteikarte „1 Zahlungsstapel“ oder „2 An Bank übergeben/übertragen“ befindet, ist der offene Posten disponiert.
Dabei wird in der Offenen Postenverwaltung im Feld „Disponiert “ (646_12) im Dialog „OP-Bearbeiten“ der disponierte Betrag geschrieben.


HINWEIS:
Die klare Empfehlung ist, dass der Intelligente Buchungsassistent eingesetzt wird, denn dort wird die Standard Dispo-Funkitonalität genutzt
- ohne Inerimskonto - und der OP ist dann "echt" disponiert (in der OP-Verwaltung das Feld -> 646_12).
Sobald der Zahlungsstapel über Interimskonto verbucht wurde und auf der Karteikarte „3 Gegen Verrechnungskonto gebucht“ steht, ist der Offene Posten ausgeglichen und nicht mehr disponiert, sondern ZV-Disponiert.

Der Andruck von Zahlungsverkehrsdispos auf der OP Liste FMTFIAUS.016 funktioniert NUR, wenn das ZGR
[ FI5100, Zahlungsverkehr, Nr: 054 - Datensatz für bankdisponierte OPs anlegen ]
VOR Verbuchung der disponierten Zahlungsbuchungen aktiviert wurde.


Das Zugriffsrecht wurde mit Version 5.4 eingeführt, da diese disponierten Zahlungen auf keiner OP Liste mehr aufschienen. Wenn es beim Verbuchen des Zahlungsstapels aktiviert ist, dann wird ein Datensatz in die IDB SE0287 geschrieben und man kann diese bankdisponierten Offenen Posten mittels des Flags "Mit Zahlungsverkehr-Dispo" trotzdem andrucken. Die Sache mit der Zahlungsverkehrs-Dispo betrifft nur Offene Posten, welche über den Zahlungsverkehr über ein Interimskonto ausgeglichen wurden, also eigentlich nicht mehr offen sind, aber die Bankbuchung noch NICHT erfolgt ist. Da dies ein nachträglicher Wunsch war, funktioniert das nur dann, wenn zuvor das ZGR 5100, 054 aktiviert wurde. Dabei werden diese Dispobuchungen in eine eigene IDB geschrieben und können auf Wunsch auf der OP Liste angedruckt werden, obwohl der Offene Posten nicht mehr offen ist.
PROGRAMMÄNDERUNG:
Ab Revision 45667/BETA wurde eine Anpassung bei der Verbuchung aus dem Zahlungsverkehr gemacht, da dies bei Offenen Posten mit Skontoabzug falsch war.
In der IDB SE0287 wird nun nur noch ein Satz pro Adresse/Beleg mit dem korrekten Betrag angelegt, auch wenn die Buchung Skonto umfasst.
Diese Änderung greift nur, sofern im Zahlungsverkehr neu verbucht wird, bei den bereits verbuchten wird keine Änderung gemacht.