Soll im Prüflauf Finanzbuchhaltung gemeldet werden, wenn Buchungen mit Steuerschlüssel und Steuersatz gebucht wurden, bei welchen der Steuerbetrag jedoch leer ist, dann muss folgendes Zugriffsrecht aktiviert werden
[FIPRUEF, Nr: 020 - Buchhaltungsprüflauf, Warnhinweis wenn Steuerbetrag 0 obwohl Steuerschlüssel und Steuersatz gesetzt sind]
Zusätzlich empfiehlt sich die Aktivierung des nachfolgenden Zugriffsrechtes, welches den Hinweis unterbindet, wenn ein Steuerbetrag rechnerisch gar nicht ermittelt werden kann. Beispielsweise bei Verbuchung von 0,01 Cent mit Steuerschlüssel
[FIPRUEF, Nr: 029 - Buchhaltungsprüflauf, Warnhinweis wenn berechneter Steuerbetrag ungleich 0 obwohl Steuerbetrag in Buchung gleich 0]