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Prüflauf Finanzbuchhaltung – Warnhinweis Steuerbetrag 0

Soll im Prüflauf Finanzbuchhaltung gemeldet werden, wenn Buchungen mit Steuerschlüssel und Steuersatz gebucht wurden, bei welchen der  Steuerbetrag jedoch leer ist, dann muss folgendes Zugriffsrecht aktiviert werden

[FIPRUEF, Nr: 020 - Buchhaltungsprüflauf, Warnhinweis wenn Steuerbetrag 0 obwohl Steuerschlüssel und Steuersatz gesetzt sind]

Zusätzlich empfiehlt sich die Aktivierung des nachfolgenden Zugriffsrechtes, welches den Hinweis unterbindet, wenn ein Steuerbetrag rechnerisch gar nicht ermittelt werden kann. Beispielsweise bei Verbuchung von 0,01 Cent mit Steuerschlüssel

[FIPRUEF, Nr: 029 - Buchhaltungsprüflauf, Warnhinweis wenn berechneter Steuerbetrag ungleich 0 obwohl Steuerbetrag in Buchung gleich 0]

 

 

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