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Finanzbuchhaltung – Übernahme von 0 Belegen aus der Warenwirtschaft

Ab Version 6.00.000.48390 können sie 0-Belege in die Finanzbuchhaltung übernehmen, indem sie folgendes Zugriffsrecht aktivieren:

[IMPORTFIBU, Nr: 024 - Datenimport Standardschnittstelle Fibu, Bei Fibu-Übernahme von WAWI-Belegen 0-Belege übernehmen (V559)]

Eine Übergabe dieser 0-Belege macht es möglich alle Belege aus der Warenwirtschaft lückenlos in der Finanzbuchhaltung darzustellen.

 

Dadurch entstandene Steuer-Abweichungen können auf der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung automatisch korrekt ausgewiesen werden.

Achtung! Wenn das Zugriffsrecht aktiviert wird, bitte unbedingt darauf achten, dass für abgeschlossenen Perioden eine aufrechte Buchungssperre in den Basisdaten hinterlegt ist, da eine Übergabe dieser 0-Belege wie oben geschrieben, Auswirkungen auf die Steuerkonten haben kann.

 

Aufgrund des bei 0-Belegen fehlenden Buchungsbetrags am Personenkonto entstehen keine Forderungen und daher werden diese Belege weder bei der Offene-Posten-Verwaltung, noch bei Mahnwesen, oder Zahlungsverkehr berücksichtigt.

 

Auf den Kontoauszügen und auch auf den Kontendruck Auswertungen werden Veränderungen nur auf den Sachkonten dargestellt.

Die Kontoauszüge der Personenkonten werden bei 0-Belegen nicht bebucht.

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