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Anlagenbuchhaltung – Nachträgliche Änderung Abschreibungsbeginn (AfA-Beginn)

Wird innerhalb der Anlagenbuchhaltung der Abschreibungsbeginn einer bestehenden Anschaffungs-/Herstellungskosten Buchung (Buchungsart 11) nachträglich verändert, erscheint beim Speichern der Buchung ab Rev. 51852/Beta und Rev. 51866/Patch eine Abfrage. Wird diese mit „Ja“ bestätigt, werden sämliche bestehenden Buchungen gelöscht und auf Basis der neuen Daten neu erstellt.

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