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Umstellungen für die Sonderregelung Mehrwertsteuer /Corona Konjunkturpaket

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Allgemeine Information:

Die Regierung hat eine Absenkung der Mehrwertsteuersätze für den Zeitraum 1.7.2020 bis 31.12.2020 beschlossen. Leider sind viele damit verbundene Problemstellungen noch nicht geklärt. Diesen können aktuell nur nach den Erfahrungen früherer Mehrwertsteueränderungen bewertet werden.

Lt. aktueller Informationen werden von der DATEV verschiedne Möglichkeiten genutzt. Zum einen werden die bisherigen Konten und Steuerschlüssel weiter verwendet und die Konten mit verschiedenen Umsätzen (also zum Beispiel 16% und 19% gleichermaßen) gebucht. Andererseits gibt es auch spezielle Umsatzkonten und auch zusätzliche Steuerschlüssel. Eines ist jedoch wichtig: Die Entscheidung über den Steuersatz wird meist aufgrund des Liefer-/Leistungsdatums getroffen.

Die Fakten:

Der Regelsteuersatz (19%) wird für den Zeitraum vom 1.7.2020-31.12.2020 auf 16 % gesenkt.
Vor und nach diesem Zeitraum gelten 19% Umsatzsteuer.

Der ermäßigte Steuersatz (7%) wird für den Zeitraum vom 1.7.2020-31.12.2020 auf 5 % gesenkt.
Vor und nach diesem Zeitraum gelten 7% Umsatzsteuer.

Wichtig in diesem Zusammenhang und damit auch Grundlage für den angewandten Steuersatz ist die Ausführung der Leistung / Lieferung.

Lieferungen sind dann ausgeführt, wenn der Empfänger über den Gegenstand verfügen kann bzw. wenn der Versand erfolgt ist.
➜ Daraus resultiert die Notwendigkeit, auch außerhalb des Zeitraumes 1.7.-31.12.2020 Rechnungen zu den geänderten Steuersätzen zu erstellen.

Leistungen gelten dann als ausgeführt, wenn sie vollendet sind. Bei Dauerleistungen der Zeitpunkt zum Ende des vereinbarten Leistungszeitraumes.
➜ Endet ein vereinbarter Zeitraum (z.B. ein Jahresvertrag) im Zeitraum 1.7.-31.12.2020, dann gilt der reduzierte Satz. In diesem Zusammenhang sind auch abgeschlossene Teilleistungen mit zu beachten. Werden Teilleistungen vereinbart, erbracht und abgerechnet, dann ist der Zeitpunk der Fertigstellung einer Teilleistung entscheident für die darauf entfallende Steuer.

Außerdem gibt es Sonderfälle für Anzahlungen, Gutscheine, Rücknahmen usw., die noch gesondert betrachtet werden müssen.

 

Achtung:

Wir als Softwarehersteller können und dürfen keine steuerliche Beratung durchführen. Sprechen Sie Ihr Vorgehen unbedingt mit Ihrem betreuenden Steuerberatungsunternehmen ab. Alle hier aufgeführten Informationen sind sorgfältig zusammengestellt worden, die Richtigkeit kann jedoch nicht garantiert werden.

Wie Sie die Einstellungen ändern, Beleg erfassen und Buchungen mit den geänderten Steuersätzen durchführen, erläutern wir Ihnen auch in unseren Online Seminaren.

Die aktuelle Situation, dass Steuersätze für einen relativ kurzen Zeitraum geändert werden, war bisher noch nicht eingetreten, ist also komplett neu.
So haben unter anderem die Datumsangaben eine viel höherwertige Bedeutung als bisher.

In den Versionen WEBWARE 3.0 und BüroWARE 6.0 wurden enorme Anstrengungen unternommen, Ihnen entsprechende Werkzeuge bereit zu stellen.
Es gibt sowohl in der Warenwirtschaft, wie auch in den Buchungen ein neues Steuer-Basis-Datum, durch welches alle denkbaren Buchungssituationen sicher abgebildet werden können. Außerdem stehen neue Funktionen bereit,  für

  • die korrekte Auswahl der Steuersätze
  • deren Verbuchung
  • die Bearbeitung von Datumsangaben
  • die Prüfung von Belegen
  • die Kontenfindung

Es ist unbedingt zu empfehlen, künftig mit der Version 3.0 WW/6.0 BW zu arbeiten. Nur dort können diese Funktionen bereitgestellt und auch auf neue Erfordernisse der Praxis reagiert werden.

In jedem Falle ist eine aktuelle Revision einzusetzen. Wenn Sie keinerlei Update durchführen können, ist zumindest das sogenannte „Update-UVAOnly“ absolute Pflicht.

Auch wenn Sie keine UVA erstellen aber beispielsweise mit der IST-Versteuerung arbeiten, benötigen Sie zumindest dieses update. Es enthält unter anderem das Formular FMTFIAUS.191, in welchem wegen der Mehrwertsteuerumstellung Anpassungen erforderlich waren.
Das Formular wird ab 01.07.2020 mit dem UpdateUVAOnly ausgeliefert.“

Detailinformationen Version 3.0/6.0

Informieren Sie sich über diese neuen Funktionen und deren Arbeitsweise

Gleich, ob Sie mit der Version BW6.0/WW3.0 oder der Vorgängerversionen 5.58/2.1 arbeiten, grundsätzlich stehen Ihnen 2 Wege zur Verfügung:

  • neue Konten für die Umsätze anlegen oder
  • die bisherigen Konten weiter buchen und dadurch mit unterschiedlichen Steuersätzen auf gleichen Konten arbeiten.

Auch für die Vorgängerversion stehen Ihnen Informationen als WIKI und Seminarvideo zur Verfügung.

Detailinformationen Version 2.1/5.58

Beachten Sie, dass es hier keine komplett automatische Verbuchung von Skonto im Multi-OP-Ausgleich geben kann. Dafür ist das in der Version BW 6.0 / WW 3.0 eingeführte Steuer-Basis-Datum sowie neue interne Funktionen nötig, die in dieser Form nicht in der Version 5.58 und WEBWARE 2.1 zur Verfügung stehen.

 

 

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