Bei der Stornierung von Warenwirtschaftsbelegen müssen Sie darauf achten, dass alle Einstellungen und Angaben in den Belege so vorgenommen wurde, dass die Belege korrekt storniert werden können.
BW6.0 / WW3.0
Einfach ist das in der Version BW6.0/WW 3.0, hier steht ein neues Datum zur Verfügung „Basisdatum Steuerermittlung“. Dieses wird genutzt, wenn Belege ohne ausreichende Angaben storniert werden.
Der Beleg wird ohne Lieferdatum ausgestellt. Steuer auf Artikel und Versand sind 19%.
Wird dieser Beleg im 16% Zeitraum storniert, ist das Storno korrekt.
Dafür wird automatisch das Feld „Basisdatum Steuerermittlung“ genutzt. Dieses Feld regelt, dass auch bei einer Stornierung der richtige Steuersatz zur Anwendung kommt.
BW 5.5 / WW 2.1
In diesen Versionen steht das Feld zur Steuerermittlung nicht zur Verfügung. Im Standard können daher Belege ohne Lieferdatum nicht korrekt werden.
Ausgangsbeleg im 19% Zeitraum, ohne Lieferdatum.
Wird dieser Beleg storniert, dann entsteht durch das Fehlen des Lieferdatums ein Fehler in der Steuerberechnung.
Es ist also unbedingt darauf zu achten, dass ein Lieferdatum eingetragen wird.
Wird dieser Beleg storniert, ist durch das Lieferdatum die Steuerberechnung korrekt.
Hier die beiden Vorgänge im Vergleich:




