Beim Erfassen der Bankverbindung in den Adressstammdaten wird beim Speichern geprüft, ob diese korrekt ist.
Sofern das nicht der Fall ist, kommt eine Abfrage, ob diese dennoch gespeichert werden soll.
Bestätigt man die Abfrage mit JA, wird das Flag „Bankverbindung manuell geprüft“ (5254_1) aktiviert.
Bei NEIN wird zwar die Bankverbindung gespeichert, das Flag aber nicht gesetzt.
Wird für diese Adresse in dem Fall ein Zahlungsvorschlag erstellt, wird im Zahlungsvorschlag die Bankverbindung als fehlerhaft angezeigt.
Auch im Zahlungsverkehr gibt es in der Positionserfassung, bei einer als fehlerhaft angemeckerten Bankverbindung die Möglichkeit, diese als richtig zu markieren. Dazu muss das Flag „Kontonummer manuell geprüft“ (2246_1) in die Maske eingebunden und aktiviert werden.
Die Prüfung kann auch Global über das Zugriffsrecht
[FEHLER6, Nr: 093 - Fehlerbereinigung VI, BIC und IBAN Prüfung global abschalten]
abgeschaltet werden, was allerdings nicht empfohlen wird.
Bei der Prüfung der Bankverbindung wird auf eine lokal arbeitende Funktion der ERiCKommunikator.exe zugegriffen. Sofern das Verzeichnis der BüroWARE kopiert wird, muss Folgendes geprüft werden. - Das BWROOT\\USTVA\\BIN\\ Verzeichnis muss korrekt mitkopiert werden. - Prüfen, dass der neue BW-Pfad keine speziellen Sonderzeichen hat. - User Berechtigungen auf den BW-Pfad inkl. aller Unterverzeichnisse prüfen.