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Umsatzsteuervoranmeldung DE 2021

Mit Januar 2021 wurden Veränderungen in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) für Deutschland eingeführt.

Die wichtigste Änderung besteht in 2 neuen Kennziffern – 50 und 37:

Diese Kennziffern enthalten dann Werte, wenn Offene Posten aus Umsätzen als uneinbringlich ausgebucht werden oder, wenn Sie Eingangsrechnungen nicht bezahlen müssen und diese als Ertrag ausbuchen. Wenn keine Buchungen dieser Art  durchgeführt wurden, dann reicht ein UVA-Only Update aus. Haben Sie solche Ausbuchungen, dann muss ein Update Ihrer ERP-Software WEBWARE oder BüroWARE durchgeführt werden.

Variante 1 – Wenn Sie keine Ausbuchungen vorgenommen haben

In diesem Falle reicht ein UVAOnly-Update aus. Dieses muss dann eine Revisionsnummer größer ab 62115 aufweisen (ab dem 3.2.2021).
Die in diesem Fall nötige Revisionsnummer Ihrer ERP ist dann 32699 oder höher.

Detaillierte Informationen über UVAOnly Updates und Erläuterungen, wie die Revisionsnummern zu erkennen sind, finden Sie hier ➜ WIKI UVAOnly Update.

Variante 2 – Wenn Ausbuchungen durchgeführt wurden

In diesem Falle reicht ein UVAOnly-Update nicht aus. Sie müssen zunächst Ihre ERP-Software updaten (lassen). Die nötigen Änderungen sind ab Revision 62155 in der Software enthalten.
Wir empfehlen Ihnen zusätzlich noch das neueste  UVAOnly-Update auszuführen, da ggf. dort noch kleinere Änderungen vorgenommen werden können.

In diesem Falle sollten Sie Ihre Konten prüfen, ob diese korrekt für die Buchungen eingerichtet sind.
Wie Sie diese Konten einrichten und welche Buchungen erfolgen, erläutern wir Ihnen in diesem WIKI-Artikel ➜ WIKI Detailerläuterungen UVA-Kennziffer 50 und 37

Sollten trotz der durchgeführten updates Übertragungsfehler auftreten, beachten Sie bitte folgenden Wiki-Artikel ➜ Fehlermeldung bei der Übertragung der Umsatzsteuervoranmeldung (neues Steuercenter).

 

 

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