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Fibu Übernahme – Prüfung auf Existenz der Kostenstelle bzw. Kostenstellenpflicht bei Artikel und Nebenkosten

Ab Rev. 65522 S.i.E. gibt es zwei neue Zugriffsrechte:

[IMPORTFIBU, Nr: 027 – Datenimport Standardschnittstelle Fibu, Prüfung auf Kostenstellenpflicht bei Nebenkosten]
[IMPORTFIBU, Nr: 028 – Datenimport Standardschnittstelle Fibu, Prüfung auf Kostenstellenpflicht bei Positionen]

Hat das zu bebuchende Sachkonto unter „Kostenrechnung“ die Kostenstellenpflicht aktiviert, kann mit Hilfe dieser beiden Zugriffsrechte vor der Übernahme in die Finanzbuchhaltung geprüft werden, ob im Beleg in der Position und/oder bei den Nebenkosten auch tatsächlich eine Kostenstelle hinterlegt wurde. Ist dies nicht der Fall, wird eine entsprechende Fehlermeldung im Protokoll angedruckt.

 

 

Zusätzlich gibt es das Zugriffsrecht: [1211V54, Nr: 032 – Belegerfassung Zusatz ab V5.4 (V54), Kostenstellenpflicht auch auf Positionsebene prüfen] bei welchem bereits bei der Positionserfassung bei Bedarf ein entsprechender Hinweis ausgegeben wird.

 

Erweiterung:

Ab Version 7.00.403.76123 gibt es zwei weitere Zugriffsrechte mit welcher bei der Fibu Übernahme die Existenz der im Beleg eingetragenen Kostenstellen und Kostenstellenschablonen geprüft wird.

[IMPORTFIBU, Nr: 031 – Datenimport Standardschnittstelle Fibu, Prüfung auf existierende Kostenstellen als Stammsatz bei Nebenkosten]
[IMPORTFIBU, Nr: 032 – Datenimport Standardschnittstelle Fibu, Prüfung auf existierende Kostenstellen als Stammsatz bei Positionen]

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