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Umsatzsteuervoranmeldung DE 2023

Achtung: Diese Information gilt für Installationen in Deutschland

Update Januar 2023:
Mit Veröffentlichungen vom 23.12.2022 und 26.01.2023 wurden Änderungen in der Umsatzsteuer 2023 bekannt gegeben. Diese Änderungen betreffen den Ein- und Verkauf von Komponenten für Photovoltaikanlagen sowie Leistungen dazu. Dafür wurden unter anderem neue Kennziffern (87 und 90) eingeführt. informieren Sie sich genau, ob die angegebenen Bedingungen für Sie und Ihr Unternehmen zutreffen.

Informationen dazu finden Sie unter folgenden Links, die Sie auf Dokumente des Bundesfinanzministeriums weiter leiten:

Wenn Sie keine Umsätze/Einkäufe zu Photovoltaik-Produkten/-Komponenten/-Leistungen haben, reicht das „normale UVAOnly-Update aus.
Dieses ist hier beschrieben:

Ohne Kennziffern 87 und 90 ➜ Das UpdateUVAOnly ist ausreichend.
Es gab Formular (FMTFIAUS.366 und FMTFIAUS.367) und EricApiCom Änderungen.

Mit Kennziffern 87 und 90 ➜ Sie benötigen ein Update ab Rev. 81274 Patch oder Rev. 81285 Beta.
In diesen Updates sind die Kennziffern 87 und 90 enthalten.
Beachten Sie, dass sie ggf. neue Umsatzkonten und ggf. auch Kontenzuordnungen neu anlegen müssen.

Was ist nötig, um eine UVA 2023 übertragen zu können?

– Eine BüroWARE Mindestversion (Rev. 62155) + ein UVAOnlyUpdate ab dem 20.12.2022 mit mind. der Release 80396 bzw. 80409 VectoringUpdateUVAOnly
– In der Titelzeile des Steuercenters muss mindestens die Buildnummer 1298 stehen.

Details zum aktuellen UVAOnly-Update und die Erläuterungen, wie Sie die Versionsnummer prüfen können, finden Sie in diesem Artikel:
Wiki-Artikel zum UpdateUVAOnly2023

Auf die Wirkungsweise des UVAOnly-Updates allgemein wird in diesem WIKI-Artikel beschrieben:
Wiki-Artikel – Wirkungsweise UpdateUVAOnly

Kann man auch mit einer älteren ERP-Revision arbeiten?

Die notwendige Mindestrevisionsnummer Ihrer ERP ist: 62155
Unter Umständen können Sie eine ältere Version nutzen. Das hängt von den Kennziffern 50 und 37 in der UVA ab.

Im Jahr 2021 wurden diese neuen Kennziffern (Nr. 50 und 37) in die Anmeldung aufgenommen. Diese verändern die Zahllast nicht, weisen jedoch nachrichtlich bestimmte Stornierungen aus. Nur wenn Sie sicher sind, keine Vorgänge dieser zu Art haben, würde eine Mindestrevision mit der Nummer 32699 ausreichen.
Wie empfehlen jedoch generell mit aktuellen Versionen zu arbeiten.

Wenn Sie weitere Informationen zu den Änderungen 2021 bezüglich der beiden Kennziffern 50 und 37 benötigen, finden Sie in den folgenden Wiki-Artikeln Erläuterungen dazu:
Wiki-Artikel zu den Details zur Vorbereitung und den Buchungen der Kennziffern 50 und 37 in der UVA
Wiki-Artikel zur Übertragung der Ust-2021

WICHTIG:
Auch nach jedem Komplettupdate ist trotzdem ZUSÄTZLICH ein UpdateUVAOnly notwendig, damit sicher gestellt ist, dass alle UST-relevanten Änderungen in die Version kommen!
Verwenden Sie am Besten immer eine NIGHTLY Build Version des UVAOnly Updates.
Sollte nicht mindestens die angegebene ERP-Revision installiert sein, wenden Sie sich bitte an Ihren betreuenden Partner.

Warum benötige ich diese Version, wenn ich doch nur ein UVA-Only Update machen will?

Die angegebene Mindestversion wird benötigt, um ein UVA-Only Update wirkungsvoll nutzen zu können. Erst ab dieser Revision ist die Software „UVA-Only fähig“.
Korrekturen im Kernel (Code) betreffend der Übermittlung der UST-VA sind ab den genannten Mindestrevisionen enthalten. Ohne diese Version fehlen die Grundlagen der Übertragung und es kann nicht übertragen werden!
Zur weiteren DLL-, Script-, sowie Formularaktualisierung ist dann das UpdateUVAOnly.exe (vom mind. 17.12.2021) ausreichend.
Das gilt auch für zukünftige Aktualisierungen im Steuercenter, sollte nicht explizit auf ein Komplettupdate + UVA-Only-Update hingewiesen werden.

Bei Übertragungsfehlern beachten Sie bitte folgenden Wiki-Artikel:
Wiki-Artikel – Fehlermeldung bei der Übertragung der Umsatzsteuervoranmeldung

Erläuterungen zu Zeilen/Ziffern-Angaben finden Sie auch hier:
https://wiki.softengine.de/38224/

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