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Intrastatmeldung 2022: Umsatzsteueridentnummer mit übergeben

Zu Beginn nochmals zur Erinnerung:

Von der Meldepflicht für die jeweilige Verkehrsrichtung (Versendung bzw. Eingang) sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmen befreit, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten den Wert von jeweils 500.000 Euro bzw. Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten 800.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten haben.

Im Jahre 2022 gab es Änderungen bei der Intrahandelsstatistik.  Eine diese Änderung ist, dass Versendungsmeldungen  künftig die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Warenempfängers und das Ursprungsland der Ware enthalten müssen.
Dazu wurde nochmals eine Änderung in der Software vorgenommen, die sowohl die Ausgabe selbst (über Auswertungen) wie auch die Möglichkeit der Erfassung/Beeinflussung der zu meldenden USt.ID-Nr. betrifft.
Folgende  Auswertungen wurden geändert:

fmtfaaus.600, Deutschland Eingang, dta
fmtfaaus.601, Deutschland Ausgang, dta
fmtfaaus.611, Austria Eingang, dta
fmtfaaus.612, Austria Ausgang, dta
dta=Standardschnittstelle zum Erzeugen der dbk21 und dbp21

Die Umsatzsteuer-ID unterliegt bei der Ausgabe folgender Priorisierung:

Priorität 1.) abweichende UST ID aus Position POS_3528_14

Dieses Feld hat höchste Priorität. Wenn Sie eine spezielle Nummer übergeben wollen/müssen, können Sie diese hier eintragen und kann vom Anwender eingetragen bzw. in das Feld kalkuliert werden.

weiterhin melden folgende Regeln:

Priorität 2 – abweichende UST ID aus Beleg BEL_5507_14

Priorität 3 – aus LFA LFA_1202_14, wenn im Beleg BEL_747_8<>0

Priorität 4 – Adresstyp (ADR_3362_1)=0(Firma) ADR_296_14
falls diese leer ist, dann Länderkennzeichen+999999999999,
bspw FR999999999999

Priorität 5 – Adresstyp (ADR_3362_1)=1(Privat) QV999999999999

 

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