SEPA-Mandat manuell aktivieren / automatische Aktivierung abschalten

Bisher wurde beim Anlegen eines SEPA-Mandates immer davon ausgegangen, dass dieses auch genutzt wird. Daher ist automatisch die Zahlungsart auf Lastschrift gemäß dem hinterlegten Mandat geändert worden.

Es bestand der Wunsch, dieses Verhalten zu ändern.

Hintergrund ist, dass in der ERP Mandate angelegt und den Kunden zur Unterzeichnung zugesandt werden. Erst nach Vorliegen des gültigen Mandates soll dieses aktiviert und als Zahlungsart für OPs genutzt werden.

Es wurde dafür in der Verwaltung der Mandate ein neues Feld hinzugefügt:
(verfügbar ab Ab Version 6.01.402.73571 / BETA)

In neuen Belegen verwenden Ja/Nein

Diese Option kann über das Menü „Bearbeiten“ aktiviert oder deaktiviert werden.

Im Standard wird diese Option immer aktiviert.

Diese Aktivierung wird über ein Zugriffsrecht gesteuert. Wenn ein neues Mandat zwar angelegt, aber nicht automatisch verwendet werden soll, kann das Zugriffsrecht deaktiviert werden.

Achtung: Dieses Zugriffsrecht regelt also immer nur die Vorgabe bei Neuanlage, nicht die Prüfung selbst!

[FI5100, Nr: 087 - Zahlungsverkehr, Bei Neuanlage eines SEPA-Mandates Mandat für Verwendung in Belegen aktivieren]

 

Ist diese Option im Mandat nicht aktiv, wird das Mandat in der Belegerfassung nicht berücksichtigt.

Ob überhaupt diese Option im Mandat geprüft wird, hängt von der Einstellung des folgenden Zugriffsrechtes ab:

1211V60, Nr: 005 - Belegerfassung Zusatz ab V6.0 (V559), Flag "In neuen Belegen verwenden" aus SEPA Mandat berücksichtigen]

Ist dieses Recht aktiviert, wird zusätzlich die in der Adresse hinterlegte Zahlungsart in den Beleg übernommen.

Wenn also Mandate angelegt werden, die erst später (nach Rücksendung durch die Kunden) aktiviert werden sollen, muss also das Zugriffsrecht FI5100, 087 deaktiviert werden, damit legen Sie neue Mandate an, ohne dass deren Verwendung automatisch aktiv ist.
Zusätzlich aktivieren Sie das Zugriffsrecht 1211V60,005, wodurch die Option „In Belegen verwenden“ des Mandates geprüft wird.

Das Mandat kann also bereits folgendermaßen angelegt sein:

Wichtig ist, dass beim Kunden weiterhin eine Zahlungsart hinterlegt ist, die nicht Lastschrift ist.

Wird jetzt ein Beleg angelegt ist trotzdem die normale Zahlungskondition enthalten und kein SEPA-Mandat zugeordnet, obwohl bereits ein Mandat beim Kunden angelegt wurde.

Sendet der Kunde das unterschriebene Mandat zurück, dann wird nur noch das Unterschriftsdatum eingetragen und das Mandat für die Verwendung in Belegen aktiviert.

Diese Umstellung ist nur möglich, wenn ein Ausstellungsdatum (Datum der Unterzeichnung) eingetragen ist. Sie erhalten dazu einen entsprechenden Hinweis bei Aktivierung ohne Datumsangabe

 

Nun erfolgt beim Verlassen der Kundendaten auch die Prüfung auf die Zahlungsart. Da jetzt ein als Standard zu verwendendes Mandat vorliegt, muss auch die Zahlungsart auf Lastschrift umgestellt werden. Sie werden darauf entsprechend hingewiesen.

Stellen Sie also die Zahlungsart entsprechend um.

Wird nun ein Beleg neu angelegt, werden Zahlungsart und Mandat korrekt eingetragen.

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