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ReDesign der Steuerschlüssel – Neue Funktionen im Zusammenhang mit Steuerschlüsseln

 

Die Verwaltung der Steuerschlüssel wurde komplett im Design und hinsichtlich der Funktionalität überarbeitet.

Um das ReDesign zu aktivieren, schalten Sie folgendes Zugriffsrecht ein:

[1113, Nr: 005 - Steuerschlüssel, Steuerschlüssel ReDesign verwenden]

Sie finden die Steuerschlüssel in den Basisdaten der Finanzbuchhaltung sowie in den Basisdaten der Warenwirtschaft. Beide Bereiche greifen auf die gleichen Daten zu.

Ziele der Überarbeitung waren, den Einsatzzweck der Steuerschlüssel deutlicher darzustellen, eine bessere Übersicht zu ermöglichen und durch Prüffunktionen fehlerhafte Buchungen auszuschließen.

Die Steuerschlüssel werden nun in folgender Form dargestellt:

Mit Doppelklick/Bearbeiten lässt sich ein Steuerschlüssel öffnen:

Im rechten (grauen) Bereich werden die Details zum gewählten Zeitraum dargestellt.

Um Prüfungen zu ermöglichen wurde die Einstellung „Wird verwendet für“ hinzugefügt. Bei bestehenden Daten ist dieser Eintrag noch nicht gefüllt.

Daher kann auch die Baumstruktur auf der Übersichtsseite der Steuerschlüssel noch nicht mir Datensätzen gefüllt werden.

Ums diese Daten automatisch zu vervollständigen, steht ein Tool zur Verfügung, welches diese Aufgabe übernimmt.

Nach der Ausführung wurden die Steuerschlüssel auf den Standard zurückgesetzt und die fehlenden Daten bei den Standardsteuerschlüsseln ergänzt.
Damit können auch die Steuerschlüssel im Baum korrekt zugeordnet werden:

Auf der zweiten Registerkarten werden die aktuell gültigen Steuerschlüssel (Zeiträume) aufgelistet.

Dabei lassen sich einzelne Spalten leicht aus- oder wieder einblenden.

Sind die Einstellungen „Wird verwendet für“ in Steuerschlüsseln vorhanden, können beim Buchen Prüfungen ausgeführt werden. Dafür ist ein Zugriffsrecht zuständig.

[FI2100, Nr: 119 - Buchungserfassung, In Buchungserfassung Sachkonto prüfen bei Buchungen mit Steuer ob erlaubt]

Ist das Zugriffsrecht aktiv, gelten folgende Restriktionen:

1.) Debitoren können nur mit Steuerschlüsseln der Verwendungsart 1 (Umsatzsteuer) oder 5 (Fremdsteuer) gebucht werden

Beispiel – Umsatzsteuer, Buchung ist möglich:

Beispiel falscher Steuerschlüssel – Buchung ist nicht möglich:

Unabhängig davon wirkt auch die Prüfung auf den im Sachkonto eingetragenen Steuerschlüssel.

2.) Kreditoren können nur mit Steuerschlüssel 2 (Vorsteuer), 3 (Erwerbsteuer) oder 4 (Reverse Charge), oder ganz ohne Steuerschlüssel gebucht werden.

Beispiel – Vorsteuer, Buchung ist möglich:

Beispiel Umsatzsteuer – Buchung ist nicht möglich:

3.) Wird in der Buchung ein Steuerschlüssel mit Verwendungsart 1 (Umsatzsteuer), oder 5 (Fremdsteuer) verwendet,
MUSS das Gegenkonto mit folgenden Kontenarten geschlüsselt sein: 1,3,L,G,M,7, oder A

Bei nicht passender Zuordnung, wird eine Fehlermeldung angezeigt und das Speichern der Buchung ist nicht möglich.

4.) Wird in der Buchung ein Steuerschlüssel 3 (Erwerbsteuer) oder 4 (Reverse Charge) verwendet, MUSS das Gegenkonto mit einer der folgenden Kontenarten geschlüsselt sein: E oder O

5.) Wird ein Personenkonto an ein Sachkonto mit Kontenart:5 (Kassenkonto), oder Kontenart:9 (Bankkonto) gebucht, erfolgt KEINE Steuerschlüssel Prüfung.

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