" [ * 1 4 A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W X Z

Inventur/Bestandsübergabe Finanzbuchhaltung – vorläufige und endgültige Bestandsübergabe

  , ,

Bei der Inventurübergabe an die Finanzbuchhaltung wird zwischen
„Vorläufige Bestandsübergabe“ und „Endgültige Bestandsübergabe nach Inventurabschluss“
unterschieden.

Wodurch unterscheiden sich diese und wann sollte welche gemacht werden?

Die Bestandsveränderung wird in der Fibu IMMER gebucht, ob vorläufig oder endgültig.
Die „Vorläufige Bestandsübergabe“ kann deshalb so oft wie notwendig gebucht werden.
Der Unterschied zu vorläufig und endgültig ist die Art der Bewertung.
Lt. Bilanzrecht ist der Warenbestand (in EUR) zum BILANZSTICHTAG zu ermitteln.

Wenn die Inventur bspw. am 15.11. durchgeführt wird und der Bilanzstichtag ist der 31.12.,
dann darf nicht der Inventurwert gebucht werden wie er am 15.11 gezählt wurde, sondern der Wert zum 31.12..
Deshalb ist auch eine endgültige Übergabe an die Finanzbuchhaltung nur nach dem Bilanzstichtag sinnvoll.

Beispiel:
Der Artikel "Beispielartikel A" wurde am 15.11. mit 100 Stück gezählt.
Der Bewertungs-EK ist € 1,50,-.
Vorläufig würde nun in die Fibu € 150,- übergeben werden.
Bis zum 31.12. wurden 40 Stück davon verkauft.
Macht man am 05.01. im Folgejahr die endgültige Übergabe in die Finanzbuchhaltung, wird nicht mehr € 150,- gebucht,
sondern € 90,-, da der Bestand am 31.12. nur noch 60 Stück beträgt (60 * 1,50).

Hinweis:
Der Einzelwert, mit dem ermittelt wird, ist immer der, den man in der Bewertung eingestellt hat (EK, Niederstwert usw.).

Stand der Inventur: 11/2018

Ähnliche Artikel

LEAVE A COMMENT