Eine rückwirkende Umstellung von Sollversteuerung auf die Istversteuerung (ab 5.5) ist nicht empfohlen, trotzdem teilweise notwendig.
Nachfolgend eine Anleitung, wie vorgegangen werden sollte.
Achtung, dieser Artikelinkl. der Anleitung „Neue IST-Versteuerung“ wird aktuell überarbeitet.
* Treffen Sie die Einstellungen der Konten wie in der Anleitung im Anhang beschrieben ist.
* Bereits in die Fibu übernommene Belege müssen dort gelöscht werden, auch die Zahlungen, falls welche vorhanden sind.
* Das „Fibu gebucht“ Flag in der Wawi in den Belegen muss zurück gesetzt, die Belege neu in die Fibu übergeben und die Zahlungen neu eingebucht werden.
* Anschließend kann die Umbuchung für die Istversteuerung gemacht werden.
One Reply to “Rückwirkend von Sollversteuerung auf Istversteuerung 5.5 umstellen”
Frage:
Kann nicht anstelle des Löschens der Belege die neue Funktion genutzt werden, mit der die Belege einfach nochmal übernommen werden können?
Also:
*Einrichten der Konten wie im Whitepaper beschrieben
*Recht zurücksetzen, dass bezahlte Buchungen gelöscht/bearbeitet werden dürfen
[FIBUCH, Nr: 022 – Buchungssteuerung, Beim Löschen von Belegbuchungen -> prüfen auf Zahlung] deaktiveren
[FI2100, Nr: 030 – Buchungserfassung, Bezahlte/Disponierte Buchungsvorgänge bearbeiten] aktivieren
* Belege nochmal übernehmen (Einstellungspunkt in der FIBU-Übernahme / FIBU-gebucht-Haken muss in den Belegen drin bleiben)
*Prüflauf mit Neuzuordnung der Zahlungen (Unter Einstellungen -> Offenen Posten anhand von Zahlungen neu ermitteln)
* Reorganisation
*Rechte zurücksetzen
Damit bliebe es einem erspart, ganze Monate der Bank- und Kassenbuchungen löschen und wieder nachholen zu müssen…