Rückwirkend von Sollversteuerung auf Istversteuerung 5.5 umstellen

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Eine rückwirkende Umstellung von Sollversteuerung auf die  Istversteuerung (ab 5.5) ist nicht empfohlen, trotzdem teilweise notwendig.

Nachfolgend eine Anleitung, wie vorgegangen werden sollte.

Achtung, dieser Artikelinkl. der Anleitung „Neue IST-Versteuerung“ wird aktuell überarbeitet.

* Treffen Sie die Einstellungen der Konten wie in der Anleitung im Anhang beschrieben ist.
* Bereits in die Fibu übernommene Belege müssen dort gelöscht werden, auch die Zahlungen, falls welche vorhanden sind.
* Das „Fibu gebucht“ Flag in der Wawi in den Belegen muss zurück gesetzt, die Belege neu in die Fibu übergeben und die Zahlungen neu eingebucht werden.
* Anschließend kann die Umbuchung für die Istversteuerung gemacht werden.

 

Neue-Istversteuerung

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One Reply to “Rückwirkend von Sollversteuerung auf Istversteuerung 5.5 umstellen”

  • Frage:
    Kann nicht anstelle des Löschens der Belege die neue Funktion genutzt werden, mit der die Belege einfach nochmal übernommen werden können?

    Also:
    *Einrichten der Konten wie im Whitepaper beschrieben
    *Recht zurücksetzen, dass bezahlte Buchungen gelöscht/bearbeitet werden dürfen
    [FIBUCH, Nr: 022 – Buchungssteuerung, Beim Löschen von Belegbuchungen -> prüfen auf Zahlung] deaktiveren
    [FI2100, Nr: 030 – Buchungserfassung, Bezahlte/Disponierte Buchungsvorgänge bearbeiten] aktivieren

    * Belege nochmal übernehmen (Einstellungspunkt in der FIBU-Übernahme / FIBU-gebucht-Haken muss in den Belegen drin bleiben)
    *Prüflauf mit Neuzuordnung der Zahlungen (Unter Einstellungen -> Offenen Posten anhand von Zahlungen neu ermitteln)
    * Reorganisation
    *Rechte zurücksetzen

    Damit bliebe es einem erspart, ganze Monate der Bank- und Kassenbuchungen löschen und wieder nachholen zu müssen…

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