Werden Teil- bzw. Ratenzahlungen mit Skonto bezahlt, ist das Zugriffsrecht
[FEHLER4, Nr: 007 – Fehlerbereinigung IV, Bei Teilzahlungserstellung von Fibu-Buchungen Steuerschlüsselinfo übernehmen]
zu aktivieren. Das Zugriffsrecht muss VOR Aufteilung des Belegs aktiviert werden, nur dann ist eine Korrektur der Steuer möglich.
Erforderlich dafür ist zumindest die Revision 24474
Anmerkung zu Zugriffsrechten:
Diese Einstellungen sind nur mit Designerberechtigung und entsprechender Qualifikation änderbar.
One Reply to “Steuerkorrektur bei Bezahlung von Teil- und Ratenzahlungen mit Skonto”
Das Zugriffsrecht ist ab Revision 28476 im Standard für Neuinstallationen aktiviert.