Folgendes Zugriffsrecht steuert, ob die Positionsnummerierung in einem Beleg nach einer Leerzeile fortlaufend sein soll, oder ob die Nummerierung wieder bei 1 beginnen soll.
[ 1211V54, Belegerfassung Zusatz ab V5.4 (V54), Nr: 019 - Nach einer Leerzeile Positionsnummerierung neu beginnen ]
Bei aktiviertem Zugriffsrecht:

Bei deaktiviertem Zugriffsrecht:
