Möchte man Saldenvotragsbuchungen, bzw. Eröffnungsbilanzbuchungen nochmals bearbeiten, erscheint ein Hinweis, dass diese Buchungen nicht bearbeitet werden können.
Ist die der Fall, prüfen sie bitte, ob nachfolgendes Zugriffsrecht aktiviert ist:
[FI2100, Nr: 079 – Buchungserfassung, Sonderbearbeitung aus Primanota aufrufbar (V55)]
Wenn ja, dann werden ab Rev. 26499 automatisch erstellte EB-Buchungen in der Sonderbearbeitungstabelle zur Bearbeitung geöffnet und manuelle EB-Buchungen werden in der Universalbuchungsmaske geöffnen, sofern sie dort erfasst wurden.
Anmerkung zu Zugriffsrechten:
Diese Einstellungen sind nur mit Designerberechtigung und entsprechender Qualifikation änderbar.