Wenn im DATEV-Center die Fehlermeldung
F -->>Adressnummer - Länge nicht zulässig - 5 Stellen erlaubt oder Grundeinstellung 'KNE' fehlerhaft - Daten nicht fehlerfrei einlesbar
erscheint, stimmen die Einstellungen zu den Personenkontenlängen nicht.
Datev kann bis zu 9-stellige Personenkonten, allerdings immer im Zusammenhang mit den Sachkonten!
Die Personenkonten müssen immer eine Stelle kürzer sein, als die Sachkonten.
Wenn in den Datev Eigenschaften im Feld „Anzahl Stellen Sachkonten“ (5055_1) zum Beispiel die Länge der Sachkonten 4 beträgt, dann übergibt BüroWARE 5-stellige Personenkonten. Die Einstellung in den Eigenschaften im Datevcenter bezieht sich auf den Steuerberater. Wenn der Steuerberater 6-stellige Personenkonten nutzt, dann müssen die zugehörigen Sachkonten 5-stellig sein. In diesem Fall muss in den Eigenschaften eine 5 eingetragen werden.
Das Feld in den Eigenschaften vom Datevcenter „Anzahl Stellen Sachkonten“ bezieht sich also auf das DATEV RECHNUNGSWESEN.
4 stellige Sachkonten = 5 Stellige Personenkonten 5 stellige Sachkonten = 6 Stellige Personenkonten 6 stellige Sachkonten = 7 Stellige Personenkonten 7 stellige Sachkonten = 8 stellige Personenkonten 8 stellige Sachkonten = 9 Stellige Personenkonten
Hinweis! Das Feld "Datev Nr." (2598_9) im Personenkontenstamm und "Datev Kontonummer" (1421_8) im Sachkontenstamm hat immer Vorrang!
