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Fehler Finanzbuchhaltungsprüflauf: Unterschied zwischen OP- und Kontensaldo

 

PF201710_055

Der Saldo eines Personenkontos muss den Offenen Posten dieses Kontos entsprechen.

Diese Fehlermeldung besagt, dass es eine Abweichung zwischen beiden Beträgen gibt.

Der Saldo des Personenkontos:

PF201710_060

…und die Offenen Posten:

PF201710_061

In diesem Falle bringt der Kontoauszug Klarheit:

PF201710_062

In den empfohlenen (und im Auslieferungszustand der Software so eingestellten) Rechten, ist ein Löschen von bezahlten oder ausgezifferten OPs nicht möglich.

Deaktivieren Sie möglichst das Zugriffsrecht:
„FI2100,30 Bezahlte/Disponierte Buchungsvorgänge bearbeiten“

Lediglich für Sonderfälle sollte man einem verantwortungsbewussten Nutzer mit besonderen Rechten die Möglichkeit einräumen, Zahlungen oder Belege zu löschen.

Auch in einem solchen Fall sollte zunächst die Verrechnung und erst danach die Zahlung oder der Beleg gelöscht werden.

Wird beispielsweise eine Zahlung ohne Beachtung dieser Regel gelöscht, entsteht der gemeldete Fehler „Unterschied zwischen OP- und Kontensaldo“.

Fehlerbehebung

Löschen Sie die Auszifferungs-/Verrechnungsbuchung (ggf. auch alle Verrechnungen eines Kontos) und führen Sie danach den Prüflauf erneut aus.

Wenn dieser fehlerfrei ist, kann die Verrechnung erneut vorgenommen werden.

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