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Ab dem 10. Belegzeitraum sind Inventurbuchungen pro Belegzeitraum zwingend erforderlich

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Spätestens mit erreichen des 10. Belegzeitraums, ist pro Artikel und pro Belegzeitraum eine Inventurbuchungen zwingend erforderlich.

Der Grund dazu anhand eines kleinen Beispiels:
Am 27.11.2008 wurde z.B. für den Artikel 4711 auf das Lager L1 eine Inventur mit 150 Stück gebucht.
Am 02.01.2009 wurde dieser Artikel 4711 vom Lager L1 auf das Lager L2 mit 150 Stück UMGEBUCHT.
Bestand auf Lager L1 ist somit 0.

Nach dem Jahreswechsel auf das Jahr 2019, wird das Jahr 2008 durch die BüroWARE/WEBWARE automatisch gelöscht.
Im Artikelstamm -> Bestandauskunft pro Lager -> wird bei dem Artikel 4711 auf dem Lager L1 einen Minusbestand von -150 Stück angezeigt.

Rein rechnerisch, aufgrund der Positionen (Bewegungen), ist das so auch richtig.
Damit der Lagerstand des Artikels auf dem Lager wieder den Wert 0 statt den -150 Stück anzeigt, muss also in diesem Fall
eine Inventur mit Menge 0 wieder vorhanden sein.

Es ist also sinnvoll, in jedem Belegzeitraum eine Inventur zu machen.
Spätestens aber mit erreichen des 10. Belegzeitraums sind Inventurbuchungen pro Belegzeitraum zwingend erforderlich.

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