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Abweichender Kontoinhaber oder Begünstigter in DTAZV1

Bei Überweisungen in Fremdwährung wird der Begünstigte (2843_60) oder der abweichende Kontoinhaber (2043_30)
nicht in die DTAZV1 übernommen.

Es wurde ab Revision 26932/BETA und 26995/PATCH eine Korrektur vorgenommen.

Falls das Feld 2843_60 (Begünstigter) belegt ist, wird das in die DTAZV1 geschrieben.
Falls nicht  wird entweder das Feld 2043_30 (Abweichender Kontoinhaber) rein geschrieben oder wenn
2043_30 (Abweichender Kontoinhaber) leer ist,  dann wird wie bisher das Feld  107_30 (Name) verwendet.

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