Grundsätzlich können Belege auch noch in vergangen Jahren angelegt werden.
Um das beispielsweise für Lieferscheine zu verhindern, muss das Zugriffsrecht
[1211L, Belegerfassung WA – Lieferscheine, Nr: 027-Neuanlage von Belegen nur im aktuellen Geschäftsjahr]
aktiviert sein.
Dieses Recht gibt es für jede Belegart.