Bei EU-Geschäftsvorfällen sind abhängig vom verwendeten DATEV-Steuerschlüssel zwingend folgende Angaben erforderlich:
Datev-Steuer/Buchungsschlüssel 10 = EU-Land (ISO-Code) und Steuersatz Datev-Steuer/Buchungsschlüssel 11,18,19 = Vollständige USt-ID-Nummer Datev-Steuer/Buchungsschlüssel 12,13 = EU-Land (ISO-Code)
HINWEIS:
Steuerschlüssel in BüroWARE/WEBWARE sind KEINE Datev Steuerschlüssel und bilden auch nicht die Logik von Datev ab.
Der DATEV-Steuerschlüssel wird in den BüroWARE-Steuerschlüsseln innerhalb des anzuwendenden Zeitraums hinterlegt.
Achten sie unbedingt auf die korrekte USt-ID-Nummer im Adressstamm, bzw. in der Lieferadresse, sowie bei EU-Kunden/Lieferanten OHNE USt-ID auf das Länderkennzeichen in ADR_1450_3 (ISO-ALPHA-2).
Sollte es trotzdem beim DATEV-Export zu Fehlern in diesem Zusammenhang kommen, gibt es Zugriffsrechte, die in Ausnahmefällen temporär genutzt werden können:
[ FIBU, Allgemeine Einstellungen, Nr: 075 - Datevexport USTID nur bei EU-Tatbestand Datev-STS 10 und 60 prüfen ] [ FIBU, Allgemeine Einstellungen, Nr: 076 - Datevexport USTID bei allen EU-Tatbeständen prüfen ]
Zugriffsrecht Nr: 076 ist im Auslieferungszustand immer aktiviert. Es kann bei Bedarf temporär deaktiviert werden, aber dann sollte auf jeden Fall das Zugriffsrecht Nr: 075 aktiviert werden, denn wenn UStID-Fehler im Zusammenhang mit den DATEV-Steuerschlüsseln 10 und 60 vorhanden sind, lassen sich die fehlerhaften Buchungen nicht in DATEV einlesen!
Achtung! Es ist nicht zu empfehlen, die komplette UStID Fehlerprüfung durch Deaktivierung beider Zugriffsrechte zu umgehen!