Für manche Branchen wird eine Differenzbesteuerung benötigt.
Die Differenzbesteuerung ist von Bedeutung, wenn mit bereits „gebrauchten beweglichen körperlichen Gegenständen“ gehandelt wird (z.B. Fahrzeuge).
Es soll vermieden werden, dass beim Wiederverkauf auf den gesamten gebrauchten Gegenstand nochmals in voller Höhe Umsatzsteuer berechnet wird.
Bei der Differenzbesteuerung wird nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis mit Umsatzsteuer belegt und kommt nur dann zu Anwendung, wenn es sich um An- und Verkauf des Gegenstandes handelt (nicht bei Eigenverbrauch oder privater Nutzung).
Es wird vorausgesetzt,
- dass ein Wiederverkauf vorliegt,
- der Gegenstand im Gemeinschaftsgebiet erworben wurde und
- der Verkäufer beim Verkauf an Wiederverkäufer keine Umsatzsteuer schuldet oder
dass der Verkäufer unter die Differenzbesteuerung fällt.
Wichtig ist ist, dass beim Erwerb keine Umsatzsteuer angefallen ist. Dies ist zum Beispiel bei Erwerben von Privatpersonen, Kleinunternehmen, die nicht zur Umsatzsteuer optiert haben, und Berufsgruppen, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen, der Fall.
Ein Wiederverkäufer ist ein Unternehmer, der gewerblich überwiegend Gebrauchsgegenstände erwirbt und selbst wieder verkauft. Dies ist zum Bespiel bei Gebrauchtwarenhändlern der Fall.
Um die Differenzbesteuerung in der WEBWARE/BüroWARE einzurichten, aktivieren Sie bitte das Zugriffsrecht:
[1211V30, Belegerfassung Zusatz ab V3.x, Nr: 002 – Verwendung der STEUERBASIS – Variable zur Belegberechnung].
In der Formeln Facturierung – Lagerverbuchung/Statistik legen Sie mit der Variablen STEUER_BASIS den zu versteuernden Betrag fest.
Beispiel:
Im FELDB der Position soll der zu versteuernde Aufschlag stehen: STEUER_BASIS=FELDB
Hinweis:
Durch die Aktivierung des Zugriffsrechts müssen Sie den zu versteuernden Betrag immer über die STEUER_BASIS festlegen.
Eine automatische Fibuübergabe von Belegen mit Differenzbesteuerung nicht möglich. Diese Belege können nur manuell verbucht werden!
Anmerkung zu Zugriffsrechten:
Diese Einstellungen sind nur mit Designerberechtigung und entsprechender Qualifikation änderbar.