Es besteht die Möglichkeit Belegausdrucke protokollieren zu lassen.
Das Protokoll wird pro Beleg in einem Datensatz in der IDB SE0158 geführt.
Dazu muß das Zugriffsrecht
1211V54, 013 (Belegerfassung Zusatz ab V5.4 /Bei Belegdruck IDB_SE0158 zur Prüfung ob Beleg gedruckt ist verwenden)
aktiviert sein.
Hinweis:
Es werden keine Ausdrucke mit dem Preview protokolliert.