Wenn ein Kunde aus einem benachbarten EU-Land Waren bestellt und diese an die Adresse im EU-Land geliefert werden, dann ist im Regelfall (in Abhängigkeit von den aktuellen Grenzwerten) die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes anzuwenden.
Das wäre, wenn das Unternehmen in Österreich beheimatet ist, der Kunde aber in Deutschland, 19% Umsatzsteuer. (Also Brutto z.B. 1190,00 Euro).
Eine solche Rechnung wird dann im Regelfall in der Warenwirtschaft erstellt und verbucht. Der Offene Posten kann jedoch auch an der Kasse bezahlt werden.
Dabei ist es steuerlich gleich, ob der Kunde in Österreich an der Kasse oder aus Deutschland per Überweisung, PayPal usw. bezahlt.
An der Kasse ist in diesem Falle ebenfalls nichts zu beachten. Alle Buchungen erfolgen so, wie im Standard vorgesehen.
Anders sieht es jedoch aus, wenn der Kunde die Rechnung an der Kasse bezahlen und die Ware gleich mitnehmen möchte. In diesem Falle muss die Umsatzsteuer des Ursprungslandes (in unserem Beispiel Österreich) zur Anwendung kommen, denn es hat ja keine Lieferung in das Bestimmungsland stattgefunden.
Die Rechnung wäre in diesem Fall falsch und muss storniert werden. Die daraus resultierenden Offenen Posten lassen sich gegeneinander ausziffern (verrechnen).
Nun muss für den Kunden eine neue Rechnung oder ein Kassenbeleg mit der Steuer des Ursprungslandes (im Beispiel AT mit 20% = 1200 Euro) erstellt werden.
Beharrt der Kunde auf dem ursprünglichen Bruttopreis, Kann der Brutto-VK manuell verändert werden.
Im Beispiel wäre das dann ein Beleg mit Netto 991,67 EUR + 198,33 EUR (USt. = 20%) und dem Bruttobetrag von 1190,00 Euro.
Dieser kann dann ebenfalls wieder standardgemäß verbucht werde, es sind keine Anpassungen oder Einstellungen nötig.
Wenn dafür eine Rechnung in der Warenwirtschaft erfasst wird, die Erlöszuordnung vor dem Erfassen der Positionen ggf. korrigiert werden.
(von 4 – Besteuerung im Bestimmungsland auf 0 Lieferungen Leistungen Inland)
