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EU Fernverkauf – Umsatz und Steuer für einzelne Länder separat buchen (EU-OSS)

 

Grundsätzlich können die Umsätze der einzelnen Länder und die darauf anfallenden Steuern auf jeweils ein gemeinsames Konto gebucht werden. Trotzdem gibt es immer wieder die Anforderung, dass eine getrennte Buchung auf einzelne Länder erfolgen soll.

Im nachfolgenden Artikel wird beschrieben, wie Sie das lösen können.

Sie benötigen dafür die Kontenzuordnungen, Steuerschlüssel, Sachkonten und die Länderverwaltung.

Beginnen Sie zunächst damit, die Konten anzulegen, auf die gebucht werden soll.

Da WEBWARE und BüroWARE Unterkonten verwalten können, können Sie diese einsetzen, sollten das aber mit Ihrem Steuerberatungsbüro absprechen, falls Sie die Buchungen per DATEV übergeben.

Im Beispiel nutze ich den Steuercode des Länderstammes für die Anlage von Unterkonten. Der Steuercode ist im Länderstamm eingetragen und regelt den korrekten Ausweis der Steuer im OSS-Verfahren.

Um eine Verprobung zu ermöglichen, müssten ggf. Konten für jedes Land und jeden Steuersatz angelegt werden. Daraus resultieren sehr viele Konten, es ist also nicht in jedem Fall sinnvoll, diese Variante zu wählen.

Im Beispiel benutze ich die Steuercodes um sinnvoll Konten anlegen zu können.

…für die Umsätze

…für Skonti

…für die Steuern

Diese Konten werden in neuen Steuerschlüsseln verwendet. Legen Sie diese am Beispiel des Steuerschlüssels 60 an. In meinem Beispiel soll weiter die Variante Fremdsteuer angewandt und der Steuersatz aus den Kontenzuordnungen entnommen werden.

So ist der Steuerschlüssel 60 (Fremdsteuer, variabel) geschlüsselt,

…der Steuerschlüssel selbst

…der Zeitraum

Nach dieser Vorlage werden neue Steuerschlüssel erfasst und die neuen Konten zugeordnet, hier als Beispiel für Frankreich:

…und weitere Länder:

Diese Steuerschlüssel müssen nun noch den Umsatz und Erlösschmälerungskonten zugewiesen werden.

…Umsatz Frankreich

…Erlösschmälerung Frankreich

Im nächsten Schritt werden die Kontenzuordnungen angepasst. Da je Erlösart innerhalb eines Steuerschlüssels nur ein Steuerschlüssel eingetragen werden kann, muss eine zusätzliche Kontenzuordnung für das jeweilige Land angelegt werden.

Diese wird als Duplikat der ursprünglichen Kontenzuordnung erstellt.

Dann muss die Kontenzuordnung dem Land zugewiesen werden.

Nun werden noch die Einstellungen angepasst.

Fertige Kontenzuordnung:

Gleiches muss nun für die übrigen Länder erfolgen.

Nach diesen Änderungen können die Belege erfasst werden.

In den Belegen wird nun der neue Steuerschlüssel und das gewünschte Erlöskonto angesprochen, hier im Beispiel Ungarn:

Bei der Übernahme in die Finanzbuchhaltung werden die Umsätze und Steuern auf die jeweils speziellen Konten gebucht:

Im EU-OSS-Center werden die Steuern ebenfalls aufgelistet.

 

 

 

 

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