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Fehler Finanzbuchhaltungsprüflauf: DATEV Steuerschlüssel nicht eingetragen

 

PF201710_041

Im DATEV-System werden eigene Steuerschlüssel genutzt. Daher wird bei der Ausgabe der Buchungen der BüroWARE-Steuerschlüssel durch den Steuerschlüssel der DATEV ersetzt.

Ist bei einem Steuerschlüssel kein DATEV-Steuerschlüssel eingetragen, erfolgt die entsprechende Fehlermeldung.

Fehlerbehebung

Öffnen Sie in den Basisdaten den im Fehler benannten Steuerschlüsselschlüssel (im Beispiel der Steuerschlüssel „3“).

Dazu können Sie direkt mit der Maus (rechte Maustaste) auf den Fehlereintrag klicken und die Bearbeitung „Steuerschlüssel“ auswählen.

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Im Steuerschlüssel öffnen Sie dann den im Fehler angegebenen Zeitraum.

Dann über das Menü „Bearbeiten“ zum „DATEV-Steuerschlüssel“ wechseln.

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Tragen Sie dann den Steuerschlüssel ein:

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