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Feldübernahme bei Belegwandlung

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Mit der Feldübernahme können bei Belegwandlung und -duplikation die Inhalte von individuellen Feldern beeinflusst werden. Bei SE Standardfeldern sind hier kleine Einschränkungen zu beachten.

Bei jedem Wandlungs- und Duplikationsvorgang wird die Feldübernahme auch für die SE Standardfeldern durchgeführt. Ändert sich allerdings zum Beispiel die Adressnummer des Zielbeleges kann es vorkommen das die Felder anschließend wieder überschrieben werden.

Hintergrund ist das die Feldübernahme früh in der Wandlung durchgeführt wird. In den meisten Fällen werden die Belegdatenergänzung mit den Daten aus der Zieladresse bereits bereits vor der Feldübernahme durchgeführt. In einigen Fällen ist es aber notwendig am Ende der Belegwandlung noch eine Belegdatenergänzung durchzuführen. In diesem Fall werden die Ergebnise der Feldübernahme wieder überschrieben.

Mit dem Zugriffsrecht [FEHLER, Nr: 076 – Fehlerbereinigung I, Belegumwandlung ohne zusätzliche Belegdatenergänzung anhand Adresse] kann diese zusätzliche Belegdatenergänzung deaktiviert werden.

Bei einer Deaktivierung müssen aber sämtliche Wandlungsszenarien des Anwenders gründlich geprüft werden, ob noch alle Belege korrekt gewandelt werden. Treten hier Fehler auf darf das Zugriffsrecht nicht deaktiviert werden.

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