" [ * 1 4 A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W X Z

Fernverkauf / Lieferungen nach Nordirland

Nordirland gehört zu Großbritannien, stellt aber gleichzeitig einen Sonderfall in der Versteuerung dar.
Lieferungen an Privatkunden müssen als Fernverkauf mit der Umsatzsteuer Nordirlands (20% bzw. ermäßigt 5%) versteuert und online (EU-OSS) angemeldet werden.

Die Problematik besteht nun in der Unterscheidung zwischen Nordirland und dem restlichen Großbritannien.

Nachfolgend möchten wir Ihnen eine Lösungsmöglichkeit vorstellen.

Ab Revision 71055 BETA steht ein neues Zugriffsrecht zur Verfügung:

[DBK17E, Nr: 006 - Konten/Schlüsselordnungstabelle - Zusätze, Steuercode GB für Nordirland verwenden]

Mit diesem Zugriffsrecht wird Großbritannien als EU-Land wieder aktiviert und kann für Nordirland genutzt werden.

Im nächsten Schritt muss im Länderstamm die ISO-3 und Bezeichnung auf Nordirland geändert werden.

In der Kontenzuordnung können nun die Steuersätze und Konten für Nordirland erfasst werden.

Es kommt bei diesen Einstellungen allerdings zum Konflikt, dass auch Lieferungen in die Gebiete Großbritanniens erfolgen und als Drittland behandelt werden müssen.

Hier besteht die Möglichkeit ein weiteres Land anzulegen. Der Vorschlag ist (obwohl der ISO-Code theoretisch auch GB ist) UK als Code zu verwenden.

Unbedingt darauf achten, dass der Steuercode „99: Deutschland/Drittland“ eingetragen ist.

Bei einem neuen Kunden aus Nordirland muss weiterhin GB eingetragen werden.

Damit werden auch die richtigen Daten für die steuerliche Behandlung übernommen.

Bei einen neuen Kunden aus Großbritannien (nicht Nordirland) wäre dann „UK“ einzutragen.
Bestehende Kunden könnten in den Selektionspool geladen und dort entsprechend mit „UK“ und den Einstellungen zur Steuerberechnung aktualisiert werden.

Auch hier werden nun die korrekten Daten geladen. Bitte prüfen Sie, ob die Lieferung für Privatkunden tatsächlich steuerfrei ist, oder Sie diese ggf. im Inland versteuern müssen. In diesem Falle müsste die Einstellung für Privatkunden entsprechend angepasst werden.

Betrachten wir uns nun die Erstellung von Belegen.

Zunächst der Kunde aus Nordirland.

Steuern werden korrekt berechnet und die hinterlegten Konten geladen.

Volle Steuer:

Ermäßigte Steuer

Nun der Test für eine Kundin aus GB (nicht Nordirland).

Die Belege können nun in die Finanzbuchhaltung übernommen werden.

Wird die OSS-Meldung erstellt, dann wird korrekt XI mit den jeweiligen Prozentsätzen und Werten ausgewiesen.

Ähnliche Artikel

LEAVE A COMMENT