Wird mit Lieferanten eine Lastschriftvereinbarung (Zahlungsart 1 oder 2) vereinbart, dann ist der Lieferant für den pünktlichen Einzug zuständig.
Meist ist eine Zahlung per Lastschrift/Einzug mit Skontogewährung verbunden. Bucht der Lieferant zu spät ab, dann wird im Regelfall trotzdem Skonto berücksichtigt.
Die Erhöhung der Skonto-Karenztage ist hier nicht anwendbar, da sich diese auf alle Lieferanten auswirken würde, also auch auf diejenigen mit denen keine Lastschrift-Vereinbarung besteht.
Ab Revision 70270/BETA steht folgendes Zugriffsrecht zur Verfügung:
[FIINBU, Nr: 051 - Intelligenter Buchungsassistent, Bei Lieferanten Lastschrifteinzug immer mit Skonto buchen]
Damit wird im intelligenten Buchungsassistenten bei Kreditoren-Umsätzen mit den genannten Zahlungsarten immer Skonto vorgeschlagen.