Seit Revision 49792 gibt es das Zugriffsrecht:
[FIINBU, Nr: 018 - Intelligenter Buchungsassistent, Nach Verbuchen Adresse auf Belegsperre prüfen und bei Saldo 0.0 Belegsperre aufheben]
Ist dieses Recht aktiviert, wird beim Verbuchen einer OP-Zahlung geprüft, ob in der Adresse eine Belegsperre eingetragen ist und, falls kein OP-Saldo mehr besteht diese entfernt wird. Die Einstellung „Für neue Belege gesperrt“ (ADR_1235_1) im Adressstamm würde also deaktiviert.
NEU: seit Rev. 69649 S.i.E. werden bei aktiviertem FIINBU, 018 nur noch jene Belegsperren zurückgesetzt, welche durch das Mahnwesen aktiviert wurden. Manuell aktivierte Belegsperren bleiben trotzdem bestehen.
Dies wurde durch ein weiteres Feld im Adresstamm möglich – „Grund der Belegsperre“ (ADR_6442_2). Dieses Feld wird ausschließlich automatisch durch die entsprechenden Einstellungen im Mahnwesen auf „01:Belegsperre durch Mahnwesen“ geändert.
