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Intrastatmeldung

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Die folgenden allgemeinen Informationen sollen in das Thema Intrastat einführen, können jedoch nicht vollständig sein und alle Aspekte abdecken. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Fragen und weitergehenden Themen beispielsweise bei Ihrer zuständigen IHK zu informieren. Auf den IHK-Webseiten werden regelmäßig aktualisierte Fassungen angeboten.

Zweck der Intrastatmeldung

Zweck der Intrahandelsstatistik ist die Erhebung des gegenseitigen tatsächlichen Warenverkehrs zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten (Versendungen und Eingänge). D. h., Intrastat-Meldungen sind nur in dem EU-Mitgliedstaat abzugeben, von dem aus die Waren körperlich versandt werden (Absendemitgliedstaat) bzw. in den sie körperlich eingehen (Eingangsmitgliedstaat).
Intrastat-Meldungen sind grundsätzlich in den Mitgliedstaaten abzugeben, in denen der alte und der neue wirtschaftliche Eigentümer dieser Güter ansässig sind.

Die Intrastat-Meldungen dienen zur Übermittlung der statistischen Angaben des Auskunftspflichtigen über seine innergemeinschaftlichen Warenverkehre mit
Gemeinschaftswaren an das Statistische Bundesamt.

Gemeinschaftswaren sind Waren, die in der EU gewonnen oder hergestellt wurden oder sich im zollrechtlich freien Verkehr der EU befinden; alle anderen Waren gelten
als Nichtgemeinschaftswaren. Der innergemeinschaftliche Warenverkehr mit Nichtgemeinschaftswaren wird statistisch grundsätzlich im Rahmen der vorgeschriebenen Zollbehandlung erhoben, d.h. in der Regel über das IT-Zollverfahren ATLAS; eine gesonderte Intrastat-Meldung darf hierbei nicht erfolgen. Ausnahmsweise dürfen auch Warenbewegungen mit Nichtgemeinschaftswaren, die im Rahmen einer zollamtlich bewilligten Lohnveredelung oder einem Umwandlungsverfahren innerhalb der EU erfolgen und für die keine ATLAS-Anmeldungen erstellt werden, zur Intrahandelsstatistik angemeldet werden. Auch der innergemeinschaftliche Warenverkehr mit EU-Gebieten, in denen die Europäische Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG) nicht gilt (z.B. auf den Kanarischen Inseln), wird im Rahmen der vorgeschriebenen Zoll- bzw. Umsatzsteuerverfahren erfasst, eine IntrastatMeldung darf hier nicht abgegeben werden.

Befreiung von der Intrastatmeldung

Von der Meldepflicht für die jeweilige Verkehrsrichtung (Versendung bzw. Eingang) sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmen befreit, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten den Wert von jeweils 500.000 Euro bzw. Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten 800.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten haben.

In Österreich liegt diese Grenze für Ein- und Ausfuhren jeweils bei 750.000 Euro.

Es müssen keine zusätzlichen Angaben zum statistischen Wert (Warenwert frei Deutsche Grenze ohne Umsatzsteuer) geliefert werden, wenn es sich um Kauf-, Verkaufs-, Kommissions- oder Konsignationsgeschäfte handelt und ein Schwellenwert von 46 Millionen Euro im Eingang bzw. 50 Millionen Euro in der Versendung nicht überschritten wird.

Bei Anmeldung mit Vordruck „N” einschl. Online-Vordruck wird auf diese Erhebung bei den genannten Geschäftsarten ganz verzichtet.

Die Durchfuhr (Transit) von Waren durch das deutsche Erhebungsgebiet ist ebenfalls von der Anmeldung befreit, wenn keine oder lediglich mit der Beförderung zusammenhängende Aufenthalte stattfinden.

Einstellungen für die Intrastatmeldung in der WEBWARE/BüroWARE

Um Intrastatmeldungen erstellen zu können, müssen im Vorfeld grundlegende Einstellungen hinterlegt werden:

Artikelstamm
Damit ein Artikel bei der Erstellung von Intrastatmeldungen berücksichtigt wird, müssen im Bearbeitungsdialog über den Menüeintrag „Bearbeiten > Optionen/Parameter > Intrastat“ Angaben zur Zolltarifnummer hinterlegt werden.

Zolltarifnummern können Sie online, zum Beispiel beim statistischen Bundesamt abfragen (https://www.awrportal.de/tarifeexport/#!TreeTable).
Hier ist auch eine Suche nach Artikeln möglich, die nicht in der Bezeichnung der Nummern enthalten sind.
Zum Beispiel liefert die Suche nach „Hundehütte“ den Verweis auf „Waren aus Holz“.

BüroWARE und WEBWARE enthalten ebenfalls die Nummern inklusive der Bezeichnungen, können jedoch keine darüber hinausgehende Suche bieten:

Weitere Nummern (z.B. TARIC) beziehen sich nicht auf die Intratstat sondern auf die Zollabwicklung. Offizielle Informationen dazu finden Sie beispielsweise hier:
https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/calculation-customs-duties/customs-tariff/eu-customs-tariff-taric_de

Desweiteren können Sie Herkunftsland/Region und statistische Werte eingeben. Statistische Werte sind jedoch nur notwendig, wenn Sie die Umsatzgrenzen (46 Mio.€ Ein- und 50 Mio.€ Ausgang) überschritten haben.

Im nächsten Schritt müssen Intrastat – Eigenschaften festgelegt werden.

Intrastat – Eigenschaften

Sie finden diese im Bereich „Extras“ und dort dem Punkt „Intrahandelsstatistik.

Hier hinterlegen Sie Ihre Steuerdaten.

Verfahrenscodes und Geschäftsarten

Diese Angaben sind notwendig, um die Art des Geschäftsfalles zu beschreiben. In den Intrastatgruppen werden diese Angaben mit genutzt. Sie finden diese Angaben im Menü „Extras“.

Sowohl für die Verfahrenscodes, wie auch die Geschäftsarten sind bereits Vorgaben vorhanden. Mit [F3] oder über das Menü „Allgemein“ können Sie bei Bedarf eigene, zusätzliche Daten erfassen.

Intrastatgruppen

In den Intrastatgruppen werden Angaben festgelegt, die zur Meldung benötigt werden. Oft sind diese kundenspezifisch, können also beim Kunden hinterlegt werden. In den Gruppen werden verschiedene Einstellungen vorgegeben und bei der Belegerfassung in die Belegangaben der Intrastat-Meldung übernommen.

Instratatgruppen finden Sie im Menü „Extras“ bei geöffneter „Intrahandelsstatistik“.

Instrastatgruppen müssen individuell angelegt werden. Mit [F3] oder über das Menü „Allgemein“ können Sie neue Gruppen anlegen.

Hier ein Beispiel:

Adressstamm

In den Adressstammdaten der betreffenden Kunden/Lieferanten muss über den Menüeintrag „Bearbeiten > Optionen/Parameter > Intrastat“ festgelegt werden, dass bzw. wie eine Meldung erfolgen soll.

Ordnen Sie hier ein Intrastatgruppe zu, werden die Vorgaben aus der Gruppe in die Adressdaten übernommen.

Beleggruppen

Nun muss noch festgelegt werden, dass eine Beleggruppe in die Intrastatmeldung einbezogen werden soll.

Dazu öffnen Sie im Designer die Einstellung der Beleggruppen.

Im Designer muss in den betreffenden Beleggruppen (Rechnung, Lieferschein, Gutschrift) die Option „Intrastatmeldung“ aktiviert sein.
Designer > Beleggruppen > Beleggruppe bearbeiten > Karteikarte „3 Steuerung“ >  Intrastatmeldung

Informationen zum Thema Intrastat finden Sie auch in der Onlinehilfe und im folgenden Video

 

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One Reply to “Intrastatmeldung”

  • Bitte beachten:

    Frage:
    Was ist im Kundenstamm / Intrastat der Unterschied zwischen 1 = Meldung freigegeben und 2 = Meldung ab Rechnung freigegeben.=

    Antwort:
    1 = Meldung freigegeben: z..B. Meldung ab Lieferschein. Wichtig, Bitte in der jeweiligen Beleggruppe auf Karteikarte 3 Steuerung -> im Bereich Meldungs- und Berichtswesen, das Feld „Intrastatmeldung“ DBK30_1087_1 beachten. Das muss auf J gesetzt sein.
    2 = Meldung ab Rechnung: Wenn es schon Lieferscheine für die entsprechende Auslandsadresse mit entsprechenden Artikelpositionen mit Warennummer gibt, wird die Intrastmeldung erst ab Rechnungen erzeugt, nicht schon wenn es Lieferscheine gibt.

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