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Kasse: Belegart wechseln bei aktiver TSE – Allgemeine Info zur TSE

 

Seit 01. April 2021 ist die KassenSichV2020 und damit auch die Pflicht der TSE (Technische Sicherheitseinheit) an der Kasse endgültig in Kraft getreten.

Durch dieses Gesetz kann an der Kasse im Kassieren nicht mehr ohne weiteres die Belegart eines Bons geändert werden, sobald der erste TSE relevante Vorgang gestartet ist. Dadurch gibt es Änderungen bzw. Einschränkungen an der Kasse was den Belegartenwechsel betrifft, wenn bereits der TSE-Startvorgang erfolgt ist.

Bei der TSE gibt es einen sogenannten Start und Finish Vorgang.
Das bedeutet, dass bei einem Bon-Vorgang an der Kasse bei der ersten Aktion ein Start für diesen Vorgang gemacht werden muss und wenn dieser abgeschlossen wird, die Finish-Aktion gemacht werden muss.

Der Start Vorgang erfolgt, wenn entweder der erste Artikel oder der Kundenwechsel erfolgt. Diese Vorgaben sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Wenn also der Start bei einem Barbeleg erfolgt ist, kann nicht mehr wie bisher „einfach“ die Belegart, bspw. auf Lieferschein oder Rechnung durchgeführt werden.
Der Wechsel ist nach wie vor möglich, allerdings mit der Einschränkung, dass der bereits gestartete Vorgang storniert werden muss, damit dieser einen sauberen Finish auf der TSE erhält.

Im Zuge der mit der KassenSichV2020 verbundenen DSFinV-k Schnittstelle, sollte ein Storno eines Beleges mit einem 1:1 Stornovorgang erfolgen, damit das ganze GoBD-Konform ist. Daher ist es nicht mehr möglich wie bisher, im Zahlen eines Vorgangs die Zahlart Lieferschein/Auftrag zu wählen, da dieser Vorgang an dieser Stelle zu komplex ist.
Der Wechsel kann aktuell nur noch innerhalb der normalen Kassieren-Oberfläche erfolgen, entweder über den Finder oder über die Schnellstartleiste.

Wenn die Belegart oft gewechselt wird, sollte man die Arbeitsweise überdenken, dass man zunächst die gewünschte Belegart wählt und danach erst Artikel bzw. den Kunden wählt.

 

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