Archives : Oktober-2019

Um zu vermeiden, dass Umsätze auf der Zusammenfassenden Meldung nicht ausgewiesen werden, ist die Angabe einer USt-ID in der Lieferadresse ab Rev.48954/Patch und Rev. 48957/Beta Pflicht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: in einer Adresse mit Landesart Inland die „Zusammenfassende Meldung“ aktiviert wurde die Lieferadresse mit Landesart (EG)-Ausland erfasst wird   Beim Verspeichern der Lieferadresse, erscheint ..

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