Bei Überweisungen in Fremdwährung wird der Begünstigte (2843_60) oder der abweichende Kontoinhaber (2043_30) nicht in die DTAZV1 übernommen. Es wurde ab Revision 26932/BETA und 26995/PATCH eine Korrektur vorgenommen. Falls das Feld 2843_60 (Begünstigter) belegt ist, wird das in die DTAZV1 geschrieben. Falls nicht wird entweder das Feld 2043_30 (Abweichender Kontoinhaber) rein geschrieben oder wenn 2043_30 (Abweichender ..