Archives : Januar-2022

B E F I N P S W

Zu Beginn nochmals zur Erinnerung: Von der Meldepflicht für die jeweilige Verkehrsrichtung (Versendung bzw. Eingang) sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmen befreit, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten den Wert von jeweils 500.000 Euro bzw. Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten 800.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten haben. Im Jahre 2022 gab es Änderungen bei der Intrahandelsstatistik.  Eine diese ..

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