Mit der KassenSichV 2020 Verordnung wurde ein neuer Export für Steuerprüfungen eingeführt. Bei Betriebsprüfungen müssen die aufgezeichneten Daten in einem standardisierten Format – der „Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme” (DSFinV-K) – vorgelegt werden. Mit unangekündigten Kassen-Nachschauen können die Finanzbehörden außerdem jederzeit die korrekte Nutzung der Systeme und vollständige Erfassung der Verkäufe prüfen. Diese Schnittstelle ..