Archives : Oktober-2020

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Wird in der Kasse ein Barbeleg an Kunden aus EU-Ausland, oder Drittland ausgestellt, muss in der betreffenden Adresse bei „Abweichende Erlösart für Kasse“ im Feld ADR_5437_1 die Erlöszuordnung „0:Lieferung/Leistung Inland“ eingetragen werden. Der Kunde wird dadurch bei Barbelegen an der Kasse genau wie ein Inlandskunde behandelt. Seit Rev. 58558 wird die „Abweichende Erlösart für Kasse ..

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