Archives : Februar-2016

B D E F I K N P S U V Z

Unter bestimmten Umständen müssen Rechnungen im „alten“ Jahr gebucht werden, die Vorsteuer darf aber erst im Folgejahr berücksichtigt werden. Ein Beispiel dafür ist, wenn die Rechnung zwar ein Datum 30.12. aufweist, aber erst im Januar eingeht. In diesem Falle können Sie in WEBWARE und BüroWARE eine vorbereitete Funktion nutzen, welche diese Buchungen automatisch für Sie ..

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