In vielen Unternehmen werden OPs in der Finanzbuchhaltung eingebucht, jedoch vorerst zur Zahlung gesperrt. Erst nach Freigabe durch Fachabteilungen bzw. verantwortliche Sachbearbeiter darf eine Zahlung erfolgen. Diese Anforderung lässt sich leicht beim Buchen bzw. in der OP-Verwaltung umsetzen. Beim Einbuchen der Rechnungen die Zahlungsart „4 – zur Zahlungs gesperrt“ eintragen. Somit wird der OP nicht zur ..