Unter Umständen kann es notwendig sein, bereits versiegelte Buchung wieder zu „entsiegeln“. Achtung: Eine Entsiegelung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Finanzbuchhaltung dar und sollte nur in Sonderfällen nach Absprache mit den Verantwortlichen durchgeführt werden! Erstellen Sie unbedingt vor dem Entsiegeln eine geprüft wiederherstellbare Datensicherung . Um das Entsiegeln durchzuführen, gehen Sie wie folgt vor: Aktivieren Sie ..