Wenn keine Prüfung der Buchungssperre im Firmenstamm erfolgen soll, kann das über das Recht
[FIBUCH, Nr: 034 – Buchungssteuerung, Buchungssperre außer Kraft setzen (ab V5.33)]
gesteuert werden.
Damit kann einem Bediener über aktiviertes Zugriffsrecht, das Buchen trotz Buchungssperre im Feld „Buchungssperre bis“ (1327_7) in den FIBU Basisdaten ermöglicht werden.