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Korrekturen bei der EU-OSS-Ausgabe / Fehlerhafte Ausgabedatei

Es gab in einigen Versionen einen Fehler bei der Ausgabe der EU-OSS Dateien.
Wir empfehlen, die eingesetzte Version auf eine aktuelle upzudaten.

Ist das nicht möglich, dann können Sie als Zwischenlösung eine benötigte Formulardatei manuell in den Ordnet „FMT“ in Root-Verzeichnis Ihrer SoftENGINE ERP kopieren.

Klicken Sie hier für den Download der Datei FMTFAAUS.632

(Achtung, ZIP-Datei bitte vor dem Kopieren entpacken)

Die Ausgabedatei kann Korrekturzeilen enthalten. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Rechnungen oder Gutschriften erstellt wurden, die das Lieferdatum eine abweichenden Quartals oder Jahres enthalten (also beispielsweise Lieferung am 30.03.2023 und Rechnung am 02.04.2023).

In diesem Falle wird ein Korrekturzeile in die Ausgabedatei geschrieben, die Sie manuell vervollständigen müssen.
Da die EU-OSS-Daten nicht (wie beispielsweise die Umsatzsteuervoranmeldung) direkt an ELSTER übertragen werden kann sondern als Datei dort eingelesen wird, kann von Seiten der Software nicht nachvollzogen werden, wieviel Steuer tatsächlich im betreffenden Quartal gemeldet wurde.

Der gemeldete Steuerbetrag des betreffenden Landes muss also durch Sie noch hinzugefügt werden.

Die Korrekturzeilen haben folgenden Aufbau (pro Land und zu berichtigenden Zeitraum wird eine Zeile angelegt):

Feldbezeichnung Erläuterung Inhalt Eintrag durch die Software
Satzart In dieser Spalte muss für Berichtigung früherer Besteuerungszeiträume immer der Wert „6“ stehen. 6
Land des Verbrauchs Code des Landes des Verbrauchs.
  • Referenziert das Land des Verbrauchs, welches in der Satzart 1 (Länderübersicht für die gemeldet wird) angegeben wurde
  • Die Berichtigungen werden dem Land zugeordnet
Das Land wird als Kürzel eingetragen.
Jahr des zu berichtigenden Besteuerungszeitraums Jahr des zu berichtigenden Besteuerungszeitraums. Eintrag des zu berichtigenden Jahres
Quartal des zu berichtigenden Besteuerungszeitraums Quartal des zu berichtigenden Besteuerungszeitraums.
  • Ein Berichtigungszeitraum vor dem 3. Quartal 2021 ist nicht erlaubt
Eintrag des zu berichtigenden Quartals
Bisher erklärter Steuerbetrag Der im zu berichtigenden Besteuerungszeitraum für das Land des Verbrauchs bisher erklärte Steuerbetrag.
  • Positive Zahl mit bis zu 12 Vor- und genau 2 Nachkommastellen. Auch die Eingabe von Null ist zulässig (z.B. wenn bisher keine Beträge gemeldet wurden).
  • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
Eintrag eines Hinweistextes, gemeldeter Wert muss manuell eingetragen werden. (z.B. 500.00 wenn der bisher  500 € gemeldet wurden)
Berichtigter Steuerbetrag Der im zu berichtigenden Besteuerungszeitraum für das Land des Verbrauchs berichtigte Steuerbetrag.
  • Positive Zahl mit bis zu 12 Vor- und genau 2 Nachkommastellen. Auch die Eingabe von Null ist zulässig (wenn keine Steuer anfällt, also bisher irrtümlich für das Land/den Zeitraum gemeldet wurde).
  • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
  • Der berichtigte Steuerbetrag muss vom bisher erklärten Steuerbetrag abweichen.
Die Software trägt hier einen Hinweistext und zusätzlich den zu korrigierenden Wert ein. Diesen müssen Sie noch zum Gemeldeten addieren (wenn positiv) oder subtrahieren (wenn negativ).

Beispiel: Ausgabe Text + 22.00, wenn bisher 500.00 gemeldet war müssen Sie hier 522.00 eintragen

Beispiel für die Ausgabezeile:

6,IT,2023,1,gemeldeten Steuerbetrag eintragen, gemeldeter Steuerbetrag + 22.00

6 = Satzart
IT = Zielland der Lieferung (Land des Kunden)
2023 = Jahr für das korrigiert wird
1 = Quartal für das korrigiert wird
gemeldeten Steuerbetrag eintragen = diesen Text durch den gemeldeten Wert (im Beispiel 500) ersetzen
gemeldeter Steuerbetrag + 22.00 = gemeldeten Wert ersetzen (z.B. 500.00) und Korrekturwert addieren = 522.00

Korrigierte Zeile:

6,IT,2023,1,500.00,522.00

 

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