Ab Rev. 47646/Patch und Rev. 47647/Beta werden im Zuge der Kursregulierung Fremdwährung/Euro auch die Kostenrechnungsfelder berücksichtigt.
Voraussetzung dafür ist, dass in den bei der Kursregulierung verwendeten Sachkonten, unter -> Kostenrechnung eine Kostenartennummer hinterlegt wurde.
Auf Wunsch können sie entweder Kostenstelle, Kostenträger und/oder Projekt zur automatischen Verbuchung eintragen.
Die bei der Kursregulierung verwendeten Konten müssen in den Basisdaten Finanzbuchhaltung unter Automatikkonten eingetragen werden. (Beispielkonten aus SKR03)
Für die Übergabe an die Kostenrechnung ist wie gewohnt eine Periodenverarbeitung erforderlich



