Bitte beachten Sie, dass wir für unsere Informationen nur allgemein zugängliche Quellen auswerten können. Der Artikel kann keine Beratung durch ein Steuerberatungsbüro ersetzen.
Das Wichtigste zu am Anfang:
Bei Verkäufen ins Ausland muss ab einer bestimmten Umsatzhöhe – der sogenannten Lieferschwelle – Mehrwertsteuer im Ausland, also im Bestimmungsland der Lieferung gezahlt werden. Dazu musste bisher eine Umsatzsteueranmeldung im jeweiligen Land erfolgen. Die Lieferschwellen unterscheiden sich derzeitig noch von Land zu Land, sollen aber ab 01.07.2021 (Starttermin von OSS – One-Stop-Shop) einheitlich 10.000 Euro pro Bestimmungsland betragen. Mehrwertsteuer ist dann ab Erreichen dieser Schwelle gemäß der Vorgaben im Bestimmungsland zu zahlen.
- One-Stop-Shop (OSS) startet am 1. Juli 2021
- Mit OSS soll nur noch eine zentrale Registrierung im Heimatland des Unternehmens notwendig sein, Umsatzsteuermeldungen in einzelnen Ländern sollen damit weitgehend entfallen
- Es gibt einheitliche Lieferschwellen
Definition One-Stop-Shop (OSS):
One-Stop-Shop stellt eine Möglichkeit dar, alle durchzuführenden bürokratischen Schritte an einer einzigen Stelle vorzunehmen.
Dieses System kann genutzt werden, um grenzüberschreitende Lieferungen immer im Bestimmungsland zu versteuern.
Registrierung und Abwicklung sollen dabei jeweils zentral in den Ursprungsländern der liefernden Unternehmen erfolgen.
Diese Möglichkeit bestand als Mini-One-Stop-Shop (MOSS) bisher bereits für elektronische Dienstleistungen.
Zusammenfassung:
Mit OSS muss sich ein Unternehmen, welches innergemeinschaftlichen Handel betreibt, nur noch einmal steuerlich beim Bundeszentralamt für Steuern zentral registrieren. Damit entfallen Umsatzsteueranmeldungen in den einzelnen Ländern und ebenso die Beachtung von unterschiedlichen Lieferschwellen. Es gilt dann eine einheitliche Schwelle von 10.000 Euro, ab diesem Wert ist die Mehrwertsteuer stets im Bestimmungsland zu zahlen. Die Verrechnung erfolgt zentral mit Hilfe von OSS.
Ab 1. April 2021 sind Registrierungsanzeigen beim BZSt elektronisch möglich.
Nachfolgend einige wichtige Links dazu (Achtung, diese verweisen auf Seiten außerhalb SoftENGINE!):
EU-Veröffentlichung zu „MOSS“
Anmeldung beim BZSt
Hier weiter zum WIKI-Artikel über notwendige vorbereitende Arbeiten
https://wiki.softengine.de/26119/