In den Basisdaten der Finanzbuchhaltung wird für EU-Lieferungen mit Besteuerung im Bestimmungsland ein Steuerschlüssel benötigt. Dieser Steuerschlüssel wird für alle Länder gleichermaßen benutzt. Sie müssen keine Steuerschlüssel pro Land anlegen!
In aktuellen Versionen sollte bereits der Steuerschlüssel 60 vorhanden sein.
Wichtig ist, dass im Steuerschlüssel das Kennzeichen „Fremdsteuer“ aktiviert ist.
Als Konten werden beispielsweise
- Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen
- Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen
eingetragen.
Ggf. nehmen Sie Rücksprache in Ihrem Steuerbüro, welche Konten genau zu verwenden sind.
Im nächsten Schritt erstellen Sie eine Eintragung in den Kontenzuordnungen, hier im Beispiel die Kontenzuordnung „10000 Voller Steuersatz“.
GGf. müssen Sie weitere Kontenzuordnungen anlegen, z.B. um ermäßigte Steuersätze abzubilden.
Hier tragen Sie, falls der Eintrag noch nicht vorhanden ist, Umsatzkonto und Steuerschlüssel – 60 – ein.
ACHTUNG:
Pro Kontenzuordnung ist nur die Standard-WE/Erlösart Nummer 4 -> „Lieferungen an Ab-nehmer ohne UStID-Nr. (Besteuerung im Bestimmungsland)“ für die Fremdsteuer zulässig.
Sie können zwar weitere individuelle WE/Erlösarten definieren, jedoch keine weitere für Fremdsteuer! Die Standard WE/Erlösart 4 darf auch nur für diesen Zweck verwendet werden!
Im nächsten Schritt müssen die EU-Steuersätze angelegt werden. Sie finden diese im Menü „Extras“.
Die Steuersätze der EU-Länder finden Sie hier:
https://europa.eu/youreurope/business/taxation/vat/vat-rules-rates/index_de.htm
Die jeweiligen Sätze müssen in die Tabelle eingetragen werden.
Die Zuordnung der Steuersätze erfolgt über einen „Steuercode“. Dieser ist in der Länderverwaltung eingetragen. Die Länderverwaltung finden Sie in den Basisdaten.
Öffnen Sie ein Land in der Länderverwaltung. Im Menü „Bearbeiten“ lässt sich der „Steuercode“ aufrufen.
Hinweis: In einer DE-Installation hat Österreich den Steuercode 09, in einer AT-Installation gehört 09 zu Deutschland.
Sind diese Einstellungen so vorgenommen, dann werden künftige Belege mit der Erlöszuordnung 4 mit EU-Umsatzsteuer berechnet.
Im Regelfall müssen Sie Ihre betreffenden Kunden auf die Erlösart 4 umstellen. Dazu können Sie den Selektionspool benutzen.
Nachfolgend ein Beispiel, wie Sie alle AT-Kunden ohne Umsatzsteueridentnummer auf die Erlösart 4 umstellen.
Öffnen Sie den Selektionspool der Adresse und fügen Sie eine individuelle Selektion hinzu.
Erstellen Sie eine individuelle Selektion.
Starten Sie die Selektion mit [F9]. Die gefundenen Adressen werden in den Pool übernommen.
Im Menü „Bearbeiten“ finden Sie „Ändern/Eränzen“. Wählen Sie hier „Feldinhalt/Wert“ aus.
Mit [F9] erhalten Sie zunächst eine Vorschau der Änderungen und können diese dann übernehmen.
Prüfen Sie außerdem, ob die Adressen eine korrekte Steuerberechnungsart aufweisen. Diese muss entweder „auf Netto“ oder „Aus Brutto“ sein.
Unter Umständen müssen Sie die Grundeinstellungen im jeweiligen Land anpassen:
Damit sind die Vorbereitungen abgeschlossen.
Nochmals zur Zusammenfassung:
- Steuerschlüssel (z.B. 60 ist vorhanden)
- Erlösart 4 ist eingerichtet
- EU-Steuersätze in der Kontenzuordnung sind eingetragen
- betreffenden Kunden wurde die Erlösart 4 zugewiesen
Hier weiter zum WIKI-Artikel über die Anwendung bei der Belegerfassung:
https://wiki.softengine.de/26143/















